Der Begriff der Zahlungsunfähigkeit (ZU) spielt in einer Vielzahl von Gesetzen und Verfahrensarten eine maßgebliche Rolle, er ist tatbestandliche Voraussetzung für die Ableitung mitunter gravierender Rechtsfolgen. Deshalb ist es im Sinne der Rechtsunterworfenen, eine eindeutige und möglichst einfache Bestimmung dieses Begriffs zu ermöglichen.
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Artikel-Nr.
ZIK 2012/299
27.12.2012
Heft 6/2012
Autor/in
Foto: Franz Helmreich
Dr. Alexander Isola M.C.J. (NYU) ist Rechtsanwalt und Partner bei GRAF ISOLA Rechtsanwälte GmbH mit Büros in Wien und Graz; Schwerpunkte der Tätigkeit sind neben dem Wirtschaftsrecht die Insolvenz- und Sanierungsverwaltung, die Schuldner- und Gläubigervertretung in Insolvenz- und Sanierungsfällen sowie die Beratung in einschlägigen Haftungsangelegenheiten.
Foto: Lukas Lorenz
Dr. David Seidl ist Rechtsanwalt bei GRAF ISOLA Rechtsanwälte GmbH mit Büros in Wien und Graz.
Seine Spezialgebiete sind Organhaftungsfragen und Wirtschaftsstrafrecht, Insolvenz
und Sanierung (laufende Bestellung als Insolvenzverwalter, Schuldner- und Gläubigerberatung, Anfechtungsrecht), Marken- und Immaterialgüterrecht sowie Gesellschafts- und Unternehmensrecht.
Foto: Privat
Mag. Florian Sprajc ist Universitätsassistent am Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Karl-Franzens-Universität Graz. Seine Forschungsschwerpunkte liegen insbesondere im Bereich des Insolvenzstrafrechts.