Im Spätsommer 2013 löste die entgeltliche Weitergabe sog "Gesundheitsdaten" an IMS Health, ein einschlägiges Marktforschungsunternehmen, in der Tagespresse heftige und emotional geführte Diskussionen um die Zulässigkeit solchen Datenhandels aus. Der vorliegende Beitrag geht dem Thema aus datenschutz- und zivilrechtlicher Sicht nach.
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Artikel-Nr.
jusIT 2014/13
18.02.2014
Heft 1/2014
Autor/in
Foto: privat
Univ.-Prof.in Dr.in Elisabeth Staudegger leitet den Fachbereich Recht und IT am Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen an der Universität Graz. Als Gründungsmitglied des interdisziplinären Forschungsnetzwerks „Human Factor in Digital Transformation“ (HFDT) und Sprecherin des HFDT-Doktoratsprogramms widmet sie sich intensiv den gesellschaftlichen Implikationen der Digitalisierung. Laufend einschlägige Publikationen und Vorträge.