BGBl II 2018/146, ausgegeben am 3. 7. 2018
Verordnung der BMASGK über Zuschüsse der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt und der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau an Dienstgeber/innen für Entgeltfortzahlung und Differenzvergütung (Entgeltfortzahlungs-Zuschuss- und Differenzvergütungs-Verordnung - EFZ-DV-VO)
Aufgrund diverser Änderungen im Bereich des § 53b ASVG und einiger Änderungen aus formalen Gründen wird die Entgeltfortzahlungs-Zuschussverordnung zwecks besserer Übersichtlichkeit neu erlassen und mit einem neuen Kurztitel (EFZ-DV-VO) versehen.
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