BGBl I 2023/13, ausgegeben am 24. 2. 2023
Bundesgesetz, mit dem das Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz geändert wird
Mit dem Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz, BGBl I 2022/104, werden Zuschüsse an die Länder gewährt, die zur Erhöhung des Entgelts von Pflege- und Betreuungspersonal (Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege, Angehörige der Pflege(fach)assistenz sowie Angehörige der Sozialbetreuungsberufe nach der Vereinbarung gemäß Art 15a- B-VG) dienen. Voraussetzung für die Auszahlung der Zweckzuschüsse an die Länder ist die Vorlage von entgeltgestaltenden Vorschriften, die die Dienstgeber zur Zahlung der Entgelterhöhung verpflichten, die tunlichst dazu dienen, dass bestehende Gehaltsunterschiede von Pflege- und Betreuungspersonal in derselben Tätigkeit, aber unterschiedlichen Gehaltsordnungen oder Kollektivverträgen gemindert werden oder Mehrleistung und höhere Verantwortung aufgrund der Verschiebung von Aufgaben abgegolten werden.
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