Artikelrundschau August 2017 - Teil 1 / (Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren, Insolvenzrecht

Zwangsstrafe und Grundrechte (Knechtl, SWK 23-24/2017, S. 1051)

Bearbeiter: Mag. Franz Proksch / Dr. Erik Tajalli

Die Europäische Menschenrechtskonvention bzw die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) gelte nicht für Zwangsstrafen. Dennoch könnten sich auch Zwangsstrafen auf Abgaben, die einen Unionsrechtsbezug haben, beziehen. Das BFG hatte sich in einer Entscheidung mit der Frage der Relevanz der GRC bei Zwangsstrafen zu beschäftigen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2017/747

20.10.2017
Heft 19/2017