Artikelrundschau August 2023 - Teil 1 / Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, Kammerumlage

"Zwangstrinkgeld" in der Gastronomie. Servicezuschlag aus umsatz- und ertragsteuerlicher Sicht (Seydl, SWK 22/2023, S. 900)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Eva Pichler-Rohrhofer, MA

Eine Servicepauschale als prozentualer Zuschlag zur Konsumation in der Gastronomie gelte nach § 4 UStG als Entgelt. Einkommensteuerlich würden solche Umsätze die Betriebseinnahmen erhöhen. Würden diese "Zwangstrinkgelder" an die Mitarbeiter weitergeleitet, so würden diese den Barlohn erhöhen. Sofern die Bruttoservicepauschale den Mitarbeitern netto zufließen solle, sei der Nettobezug auf die entsprechenden Bruttobezüge hochzurechnen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2023/594

24.11.2023
Heft 21/2023