Die letzte Änderung der SachbezugswerteVO, BGBl I 2022/504, 30. 12. 2022 (siehe Artner, Erweiterung der Begünstigungen von E-Mobilität durch eine Änderung der SachbezugswerteVO, PV-Info 1/2023, 6 ff), lasse in der Praxis noch immer viele Fragen offen. Nach einer ersten Anfragebeantwortung vom 7. 2. 2023 (siehe Seebacher, Überlassung von Dienstfahrrädern — Klärung weiterer lohnsteuerlicher Fragen durch das BMF, PV-Info 3/2023, 6 ff) habe das BMF in einer weiteren Anfragebeantwortung am 8. 3. 2023 zu Zweifelsfragen zur SachbezugswerteVO Stellung genommen; dieses Mal zum Laden von Elektroautos.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.