Thema - Steuerrecht

Zweimalige Wiederaufnahme des gleichen Verfahrens?

Mag. Stefan Schuster

Besprechung von BFG 23. 5. 2017, RV/7101063/2013

Das Instrument der Wiederaufnahme von Verfahren (§ 303 BAO) wurde und wird zT von den Behörden leichtfertig angewendet. Die Begründungen entsprechen dabei nicht immer den gesetzlichen Anforderungen und erscheinen sehr oft standardisiert. Das reicht nicht. Rechtssicherheit ist ein hohes Gut. Dies entschied auch jüngst das BFG in einem, auch aus Verjährungssicht interessanten, Fall (BFG 23. 5. 2017, RV/7101063/2013).

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Artikel-Nr.
ARD 6557/5/2017

20.07.2017
Heft 6557/2017
Autor/in
Stefan Schuster

Mag. Stefan Schuster, LL.M. MBA MSc ist Steuerberater in Wien sowie Leiter des Center of Expertise und Investmentmanagement eines Telekommunikationsunternehmens. Er ist stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Arbeits- und Sozialrecht und im Fachsenat für Steuerrecht (Lohnsteuer und Verfahrensrecht) der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer tätig. Zudem ist er allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger, Vortragender, Herausgeber und Autor zahlreicher Beiträge in Fachpublikationen.