Besprechung von BFG 23. 5. 2017, RV/7101063/2013
Das Instrument der Wiederaufnahme von Verfahren (§ 303 BAO) wurde und wird zT von den Behörden leichtfertig angewendet. Die Begründungen entsprechen dabei nicht immer den gesetzlichen Anforderungen und erscheinen sehr oft standardisiert. Das reicht nicht. Rechtssicherheit ist ein hohes Gut. Dies entschied auch jüngst das BFG in einem, auch aus Verjährungssicht interessanten, Fall (BFG 23. 5. 2017, RV/7101063/2013).
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