Dieser Inhalt ist frei verfügbar. Mit einem Abonnement des ARD erhalten Sie die Zeitschrift in Print und vollen digitalen Zugriff im Web, am Smartphone und Tablet. Mehr erfahren…
Testen Sie
ALLE 13 Zeitschriftenportale
30 Tage lang kostenlos.
Der Zugriff endet nach 30 Tagen automatisch.
Die folgende Zusammenstellung bietet einen raschen Überblick über wichtige, für die Lohn- und Gehaltsverrechnung relevante Neuigkeiten aus den letzten beiden Wochen.
1. Elektronische Meldung betreffend die Wiener DAG (U-Bahn-Abgabe)
Im Falle von Arbeitgebern ohne Betriebsstätte in Wien ist meist der Wohnort des Mitarbeiters gleich der Arbeitsort. Dies kann vorkommen bei Vertretern mit Wohnort in Wien oder Mitarbeitern, die im Homeoffice in Wien tätig sind, ohne dass deren Arbeitgeber eine Betriebsstätte in Wien oder Österreich hat. Im Zusammenhang mit der elektronischen Meldung betreffend die Wiener Dienstgeberabgabe (U-Bahn-Abgabe) hat die zuständige Buchhaltungsabteilung 33 auf die Anfrage,
- | ob es in diesen Fällen korrekt ist, dass im Punkt „Betriebsort“ die „Wohnadresse“ des betroffenen Mitarbeiters (Wohnort=Dienstort) eingetragen wird, |
- | wenn ja, wie die Erklärung gestaltet werden müsste, wenn ein Unternehmen ohne Sitz in Wien mehrere Mitarbeiter in Wien mit unterschiedlichen Homeoffice-Adressen beschäftigt, und |
- | ob in diesem Fall pro Mitarbeiter eine Jahreserklärung durchgeführt werden müsste, |
wie folgt geantwortet:
„Bei Firmen mit mehreren Wiener Betriebsorten bzw Home-Office Adressen führen Sie bitte nur eine Adresse an (eventuell können Sie „UA“ = „und andere“ hinzufügen). Beim Betrag geben Sie bitte die Gesamtsumme aller Wiener Betriebsorte (bzw Home-Office Adressen) ein.“
2. FAQ zur Überlassung von Dienstfahrrädern
Das BMF hat in einer aktuellen Anfragebeantwortung zu lohnsteuerlichen Fragen bei der Überlassung von Dienstfahrrädern Stellung genommen: Download-Link
4. BMF-Steuerbuch 2023
Auf der Homepage des BMF wurde kürzlich das Steuerbuch 2023 zum Download bereitgestellt. Es enthält wie immer wertvolle Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung 2022 für Lohnsteuerzahler:
- | deutsche Fassung |
- | englische Fassung |