Dieser Inhalt ist frei verfügbar. Mit einem Abonnement des ARD erhalten Sie die Zeitschrift in Print und vollen digitalen Zugriff im Web, am Smartphone und Tablet. Mehr erfahren…
Testen Sie
ALLE 13 Zeitschriftenportale
30 Tage lang kostenlos.
Der Zugriff endet nach 30 Tagen automatisch.
Die folgende Zusammenstellung bietet einen raschen Überblick über wichtige, für die Lohn- und Gehaltsverrechnung relevante Neuigkeiten aus der letzten Woche.
1. Änderung der Lohnkontenverordnung
Mit BGBl II 2023/55 wurde die Lohnkontenverordnung geändert. Nunmehr sind auch folgende Daten fortlaufend in das Lohnkonto einzutragen:
- | Abgabenfreie Kostenersätze durch den Arbeitgeber für das Aufladen eines arbeitgebereigenen emissionsfreien Kraftfahrzeuges, Fahrrades oder Kraftrades, das auch für Privatfahrten (einschließlich Wohnung – Arbeitsstätte – Wohnung) zur Verfügung gestellt wird, und zwar
|
- | Abgabenfreie Kostenersätze des Arbeitgebers für die Anschaffung einer Ladeeinrichtung |
- | Abgabenfreie Kinderbetreuungskostenzuschüsse |
- | Bei abgabenfrei gewährten „Öffi-Tickets“ ist ein Nachweis über die Höhe der Kosten der übernommenen Wochen-, Monats- oder Jahreskarte zum Lohnkonto zu nehmen – dies wird sowohl für den abgabenfreien Ersatz als auch für die abgabenfreie Zurverfügungstellung durch den Arbeitgeber gelten. |
Aufgrund dieser Änderungen muss man wohl auch in Kürze mit Anpassungen der eben erst in der Findok zur Verfügung gestellten Jahreslohnzettelvorlage für das Jahr 2023 rechnen.
2. BMF-FAQ zu den Änderungen der Sachbezugswerteverordnung
Mit der letzten Änderung wurde die Sachbezugswerteverordnung um Aussagen zur abgabenrechtlichen Beurteilung des Aufladens arbeitgebereigener emissionsfreier Fahrzeuge ergänzt (siehe BGBl II 2022/504). Da sich dazu in den letzten Wochen in der Praxis die Fragen häuften, hat das BMF nun zu ausgewählten Fragen im Zusammenhang mit dem Laden von Elektroautos offiziell Stellung genommen: Anfragebeantwortung vom 8. 3. 2023
3. Aktuelle Informationen der Gesundheitskasse
Die Gesundheitskasse hat in ihrem Newsletter Nr. 3/2023 zu folgenden Themen Informationen veröffentlicht: