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Die folgende Zusammenstellung bietet einen raschen Überblick über wichtige, für die Lohn- und Gehaltsverrechnung relevante Neuigkeiten aus den letzten Wochen.
1. Geblockte Altersteilzeit – Grenzgänger sind nicht als „Ersatzkräfte“ tauglich
Das BMAW sowie das Arbeitsmarktservice vertreten die Ansicht, dass Personen, die im Zuge einer geblockten Altersteilzeit (spätestens ab dem Beginn der Freizeitphase) als Ersatzkräfte herangezogen werden, ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben müssen. Grenzgänger kommen dementsprechend nicht als Ersatzkräfte in Betracht, weil das österreichische AMS für sie im Fall der Arbeitslosigkeit nicht leistungszuständig wäre.
2. Unterstützung für Industriebetriebe beim Thema Compliance
Die Sparte Industrie der WKOÖ hat gemeinsam mit Vertretern von Wissenschaft und Praxis für Unternehmen eine Handlungsempfehlung samt Checkliste entwickelt, die Unternehmen bei der Implementierung oder Verbesserung ihres internen Kontrollsystems (IKS) unterstützen sollen. Siehe dazu: https://tinyurl.com/ Handlungsempfehlungen-IKS.
3. News zu Kollektivverträgen
Übersicht über WKO-Kollektivverträge mit Regelungen zu Mitarbeiterprämie (Stand Ende Februar, ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
- | KV für Angestellte in Reisebüros |
- | KV für die Arbeitnehmer/innen der österreichischen Eisenbahnunternehmen |
- | KV für die Metalltechnische Industrie (die Mitarbeiterprämie wurde nicht in den allgemeinen Teil des IST-Kollektivvertrages aufgenommen, sondern nur bei der Wettbewerbs- und Beschäftigungssicherungsklausel, weshalb sie nur von jenen Unternehmen genützt werden kann, die die Wettbewerbs- und Beschäftigungssicherungsklausel für Unternehmen mit hohen Personalkostenanteil anwenden können und dort auch nur, wenn es im Rahmen des Interessensausgleichs vereinbart wird; die KV-Bestimmung gilt auch für alle Fachverbände des Metallsektors) |
- | KV für Angestellte in der Stein- und keramischen Industrie |
- | KV für Arbeitnehmer in alternativen Telekom-Unternehmen |
- | Firmen-KV für Mitarbeiter der A1 Telekom Austria (KV Ermächtigung nach Post-StrukturG) |
- | KV für Angestellte in der Immobilienverwaltung |
- | Firmen-KV für Arbeitnehmer der ProsiebenSat1Puls4 Unternehmensgruppe (über Fachverband Telekom/Rundfunk) |
- | Zusatz-KV für Arbeiter und Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe |
- | KV für Angestellte in Spedition & Logistik |
- | KV für die Arbeiter der Speditions- und Lagereibetriebe Österreichs |
Zum IT-Kollektivvertrag 2024 und 2025 hat die WKO ergänzende FAQ sowie Musterbeispiele und Excel-Berechnungssheets für die (komplexe) Isterhöhung veröffentlicht: Infos zum IT-KV
4. Anfragebeantwortungen der ÖGK
Im Zuge einer kürzlich ergangenen MVB-Besprechung bei der ÖGK wurden folgende wichtige Praxisfragen beantwortet:
4.1. Start-Up Mitarbeiterbeteiligungen
- | Frage 1: Sind alineare Gewinnausschüttungen als beitragspflichtiges Entgelt zu betrachten oder beitragsfrei? Antwort ÖGK: Alineare Gewinnausschüttungen werden gleich behandelt wie Kapitalerträge, sie sind dann beitragsfrei, wenn kein Missbrauch vorliegt. |
- | Frage 2: Einem Angestellten eines Start-Up-Unternehmens wird das Angebot einer begünstigten Start-Up-Beteiligung unterbreitet. Im Gegenzug dazu wird vereinbart, dass das überkollektivvertragliche Entgelt um brutto € 300,00 monatlich abgesenkt wird und es wird auch danach noch mindestens dem KV-Wert entsprechen. Ist eine solche Konstruktion möglich? Antwort ÖGK: Laut Erläuterungen des BMF ist Unentgeltlichkeit Voraussetzung, daher ist für den geschilderten Fall keine Bezugsumwandlung möglich. |
4.2. Beitragsfreie Fahrtkostenersätze
- | Frage 1: Darf bei einem beitragsfreien Fahrtkostenzuschuss an Mitarbeitende nur auf die fiktiven Kosten einer Jahreskarte abgestellt werden oder sind auch jene (etwas höheren) einer Monatskarte beitragsfrei? Antwort ÖGK: Das günstigste Ticket ist als Richtwert für die Beitragsfreiheit heranzuziehen. Ist der Fahrtkostenzuschuss höher als die Kosten eines Tickets des günstigsten in Betracht kommenden Massenbeförderungsmittels, ist der übersteigende Betrag beitragspflichtig. |
- | Frage 2: Müssen für die Beitragsfreiheit die fiktiven Kosten des Massenbeförderungsmittels gekürzt werden, wenn der Mitarbeiter nicht an allen Arbeitstagen in das Unternehmen fährt (zB Urlaub, Krankenstand, Feiertage)? Antwort ÖGK: Eine Aliquotierung auf Arbeitstage ist insofern nicht durchzuführen, als dass beispielsweise der Preis der Jahreskarte durch die Arbeitstage zu dividieren wäre. |