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Die folgende Zusammenstellung bietet einen raschen Überblick über wichtige, für die Lohn- und Gehaltsverrechnung relevante Neuigkeiten aus der letzten Woche.
1. Beantragung des Langzeit-Kurzarbeitsbonus ab sofort möglich
Der Langzeit-Kurzarbeits-Bonus in Höhe von € 500,- gebührt als einmalige Unterstützungsleistung Personen, die pandemiebedingt längere Zeit in Kurzarbeit waren. Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer, die
- | zwischen 1. 3. 2020 und 30. 11. 2021 mindestens zehn Monate und |
- | im Dezember 2021 mindestens einen Tag in Kurzarbeit waren und |
- | deren SV-Beitragsgrundlage im Dezember 2021 höchstens € 2.775,- betrug. |
Ab 11. 4. 2022 können Arbeitnehmer, bei denen die Voraussetzungen erfüllt sind, die Auszahlung des Langzeit-Kurzarbeitsbonus beantragen. Die Auszahlung ist daran gebunden, dass der Arbeitgeber für die relevanten Zeiträume mit dem AMS auch die Kurzarbeitsbeihilfe abgerechnet hat.
Voraussichtlich ab Juni 2022 wird es möglich sein, den Bonus nicht nur über den elektronischen Zugang (zB mittels Handy-Signatur), sondern alternativ auch per Post beantragen zu können. Wichtig ist, dass dieser Bonus nicht vom Arbeitgeber, sondern vom Arbeitnehmer selber beantragt werden muss. Die Beantragung, Bewilligung und Auszahlung erfolgt über die Buchhaltungsagentur des Bundes (www.buchhaltungsagentur.gv.at).
Weitere Informationen:
- | Presseaussendung des BMA |
- | FAQ des BMA |
2. Auslandsentsendungen
Neue Informationen von der Österreichischen Gesundheitskasse:
- | Der Praxisleitfaden „Auslandstätigkeit: Wer wo versichert ist“ wurde inhaltlich und grafisch neu aufbereitet und steht als pdf-Datei zum Download zur Verfügung. |
- | Entsendemeldungen über ELDA: Mit 1. 4. 2022 hat die ÖGK im Bereich der zwischenstaatlichen Sozialversicherung ein neues Softwareprodukt in Betrieb genommen. Damit wird nun die Ausstellung der erforderlichen Bescheinigungen bei Entsendungen von Dienstnehmern ins Ausland vollelektronisch abgewickelt (Artikel im ÖGK-Newsletter für Dienstgeber Nr 4/April 2022) |