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Die folgende Zusammenstellung bietet einen raschen Überblick über wichtige, für die Lohn- und Gehaltsverrechnung relevante Neuigkeiten aus der letzten Woche.
1. Coronabedingte Ratenzahlung von SV-Beiträgen und Abgaben
Um die Unternehmen während der Coronavirus-Pandemie zu entlasten, wurde eine umfassende Möglichkeit für Stundungen und Ratenzahlungen für Sozialversicherungsbeiträge und Abgaben geschaffen. Sowohl hinsichtlich der SV-Beiträge als auch der Lohnabgaben endet der Ratenzahlungszeitraum für die Phase 1 des „2-Phasen-Modells“ am 30. 9. 2022. Dienstgeber, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht ihren gesamten Rückstand abbauen können, haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, in einer zweiten Phase weitere Zahlungserleichterungen in Anspruch zu nehmen.
Dazu haben nun die Österreichische Gesundheitskasse und das BMF weitere Informationen (bzw eine Verordnung) veröffentlicht:
- | Information der ÖGK |
- | Verordnung des BMF betreffend die Form der Glaubhaftmachung iZm der Phase 2 des COVID-19-Ratenzahlungsmodells, BGBl II 2022/291 |
Bei der ÖGK können Anträge für die Phase 2 ab Anfang September 2022 und bis spätestens 30. 9. 2022 gestellt werden, hinsichtlich Abgabenrückstände müssen Anträge bis 31. 8. 2022 gestellt werden.
2. Risikofreistellung
Mit der Einführung von Verkehrsbeschränkungen statt Quarantäne bei positivem COVID-Test ab 1. 8. 2022 wurden auch die Risikofreistellungsregelungen nach § 735 Abs 3 ASVG wieder aktiviert. Ausführliche Informationen dazu bietet die ÖGK in ihrem aktuellen Newsletter Nr. 9/August 2022.