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Aktuelle Neuigkeiten für die Personalverrechnung (KW 36)

Bearbeiter: Wilhelm Kurzböck

Die folgende Zusammenstellung bietet einen raschen Überblick über wichtige, für die Lohn- und Gehaltsverrechnung relevante Neuigkeiten aus der letzten Woche.

1. Umwandlung einer Arbeitnehmergewinnbeteiligung in eine Teuerungsprämie

§ 124b Z 408 lit b EStG 1988 sieht Folgendes vor: Werden in den Kalenderjahren 2022 und 2023 sowohl eine Mitarbeitergewinnbeteiligung gemäß § 3 Abs 1 Z 35 EStG 1988 als auch eine Teuerungsprämie ausbezahlt, sind diese nur insoweit steuerfrei, als sie insgesamt den Betrag von € 3.000,- pro Jahr nicht übersteigen. Eine steuerfrei gewährte Gewinnbeteiligung kann im Kalenderjahr 2022 rückwirkend als Teuerungsprämie behandelt werden.

Nachdem es die Finanzverwaltung iZm steuerfreien Arbeitnehmergewinnbeteiligungen ab 2022 auch toleriert, dass die bisherige freiwillige Gewährung von zB Erfolgsprämien oder Bonuszahlungen durch eine „lupenreine“ Arbeitnehmergewinnbeteiligung ersetzt wird, könnte die Aussicht, dass man aus einer „nur“ steuerfreien Arbeitnehmergewinnbeteiligung eine komplett abgabenfreie Teuerungsprämie zur teuren Falle in der Personalverrechnung werden.

Das Gesetz verlangt als Voraussetzung zur Abgabenfreiheit, dass die Teuerungsprämie „zusätzlich“ gewährt wird. Wenn aber genau diese geschilderte Verkettung vorliegt (Erfolgsprämien und Bonuszahlungen zB in den Jahren 2020 und 2021 und Arbeitnehmergewinnbeteiligung ab 2022), dann kann die rückwirkende Umwidmung von Arbeitnehmergewinnbeteiligung zu Teuerungsprämie oder die Gewährung einer Teuerungsprämie anstelle einer (geplanten) Arbeitnehmergewinnbeteiligung schnell zum Bumerang werden und es wäre – nach derzeitiger Rechtsauffassung – wohl durchaus sinnvoller, bei der (zumindest) steuerfreien Arbeitnehmergewinnbeteiligung zu bleiben, solange nicht die Finanzverwaltung hier großzügigere offizielle Auslegungen vertritt oder das Gesetz noch angepasst wird.

Das Problem „zusätzliche Zahlungen im Vergleich zu bisher üblichen Zahlungen“ wurde kürzlich in einem BFG-Erkenntnis zur Abgabenfreiheit des Corona-Bonus behandelt (BFG 23. 6. 2022, RV/5100334/2022 = WPA 13/2022, Artikel 318/2022 = ARD 6809/12/2022). Dieses Erkenntnis kann durchaus als „Warnhinweis“ für das eben dargestellte Vorhaben gesehen werden (bei den genannten oder ähnlichen Konstellationen).

2. Aktuelle Infos und Arbeitsbehelfe der ÖGK

Die Österreichische Gesundheitskasse hat zuletzt ua folgende Informationen geteilt:

-Beitragskalender für 2023
-Voraussichtliche SV-Werte für 2023
-Grenzüberschreitende Telearbeit
-Abrechnung von Lehrlingen in der Sozialversicherung

3. Infos im Zusammenhang mit Entsendungen

Auf der empfehlenswerten Seite www.entsendung.at hat Andreas Walch folgende interessanten Informationen veröffentlicht:

-Abzugssteuer für Auslandsleasing ab 1.9.2022 auf 14 % gesenkt
-Home Office im Ausland und SV
Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 33009 vom 06.09.2022