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Aktuelle Neuigkeiten für die Personalverrechnung (KW 50/2023)

Bearbeiter: Wilhelm Kurzböck

Die folgende Zusammenstellung bietet einen raschen Überblick über wichtige, für die Lohn- und Gehaltsverrechnung relevante Neuigkeiten aus den letzten Wochen.

1. Checkliste für Mutterschutzevaluierung

Schon bevor eine Arbeitnehmerin eine Schwangerschaft meldet, hat der Arbeitgeber bestimmte Vorgaben nach dem Mutterschutzgesetz einzuhalten. Eine Checkliste der Arbeitsinspektion unterstützt Arbeitgeber dabei, Schritt für Schritt alle wichtigen Punkte, die es dabei zu beachten gibt, zu berücksichtigen: https://tinyurl.com/Checkliste-Mutterschutz

2. Checkliste der WKO für ein internes Kontrollsystem

Steigende Regulierung in allen Bereichen bei gleichzeitig hohen Strafdrohungen erschweren den Alltag der Unternehmer. Deshalb hat die Sparte Industrie der WKOÖ gemeinsam mit Vertretern von Wissenschaft und Praxis unter Berücksichtigung der betrieblichen Realität für Unternehmen eine Handlungsempfehlung samt Checkliste entwickelt, die Unternehmen bei der Implementierung oder Verbesserung ihres internen Kontrollsystems (IKS) unterstützen sollen. Die Checkliste und die Handlungsempfehlungen der WKO zum Schutz des Unternehmens und zur Haftungsminimierung können über folgenden Link heruntergeladen werden: https://www.wko.at/ooe/industrie/checkliste-iks

3. DB-Sätze für 2024 in allen Bundesländern abgesenkt

Die Höhe des Zuschlags zum Dienstgeberbeitrag (DZ zum DB, Kammerumlage II) wird im Jahr 2024 österreichweit reduziert, indem der bundesweite „WKÖ-Hebesatz“ von 0,14 % auf 0,12 % abgesenkt wird. Zudem haben auch die Bundesländer Niederösterreich, Salzburg und Vorarlberg ihre Landeskammerumlage gegenüber 2023 gesenkt.

Für 2024 wurden folgende Werte kundgemacht: Wien 0,36 %; NÖ 0,35 %; Bgld 0,40 %; OÖ 0,32 %; Slbg 0,36 %; Tirol 0,39 %; Vlbg 0,33 %; Stmk 0,34 %; Ktn 0,37 %

4. Aufladen emissionsfreier Kraftfahrzeuge

Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein emissionsfreies Fahrzeug (Elektroauto, E-Bike etc) für nicht beruflich veranlasste Fahrten zur Verfügung und ersetzt oder trägt der Arbeitgeber die Kosten für das Aufladen dieses Firmenfahrzeugs, ist keine lohnsteuerpflichtige Einnahme anzusetzen, wenn das Aufladen an einer öffentlichen Ladestation erfolgt und die konkreten Ladekosten nachgewiesen werden, oder an einer privaten Ladeeinrichtung („Wallbox“) des Arbeitnehmers erfolgt, die eine Zuordnung der Lademenge zu diesem Kfz sicherstellt, und der Kostenersatz auf Basis des vom BMF veröffentlichten durchschnittlichen Strom-Gesamtpreises (Cent pro kWh) berechnet wird. Im Jahr 2024 beträgt der für einen Kostenersatz maßgebliche Strompreis 33,182 Cent/kWh (Erlass des BMF vom 25. 10. 2023, 2023-0.751.538).

Abweichend davon kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in den Jahren 2023 bis 2025 einen abgabenfreien Pauschalersatz von bis zu € 30,- pro Kalendermonat zahlen, wenn die für das Aufladen des Kfz vom Arbeitnehmer verwendete Ladeeinrichtung nachweislich nicht in der Lage ist, die Lademenge diesem Kfz zuzuordnen (§ 8 Abs 9 Z 2 Sachbezugswerteverordnung).

5. Betriebsveranstaltungen und Geschenke

Alle Jahre wieder stellt sich mitunter die Frage, ob bzw bis zu welcher Höhe für die Mitarbeiter veranstaltete Weihnachtsfeiern und etwaig verteilte Geschenke steuer- und beitragsfrei sind. In ihrem aktuellen Newsletter Nr. 13/2023 hat die ÖGK die Eckpunkte kompakt aufbereitet.

6. Tarifsystem für 2024

Durch gesetzlichen Änderungen war eine Aktualisierung des Tarifsystems in der Sozialversicherung erforderlich. Die neuen Daten wurden kürzlich auf der Webseite der Österreichischen Sozialversicherung bereitgestellt: Tarifsystem 2024

Die neue Organisationsbeschreibung für den Datenaustausch mit Dienstgebern (DM-Org) dazu findet man hier: Organisationsbeschreibung

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 34845 vom 13.12.2023