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Die folgende Zusammenstellung bietet einen raschen Überblick über wichtige, für die Lohn- und Gehaltsverrechnung relevante Neuigkeiten aus der Kalenderwoche 13/2022.
1. 2G-Regelung am Arbeitsplatz ersetzt Maskenpflicht
Beim Betreten von Arbeitsorten ist in geschlossenen Räumen eine Maske zu tragen, sofern nicht ein physischer Kontakt zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ausgeschlossen ist oder das Infektionsrisiko durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen minimiert werden kann (§ 3b Abs 1 COVID-19-Basismaßnahmen-Verordnung).
Nach einer Auskunft des Gesundheitsministeriums gilt die Anordnung von 2G am Arbeitsplatz als „sonstige geeignete Schutzmaßnahme“ im Sinne dieser Bestimmung. Das bedeutet, dass wenn im Betrieb vom Arbeitgeber 2G angeordnet wird, lediglich Ungeimpfte die Maske tragen müssen, jene mit aufrechtem 2G-Status (Geimpfte/Genesene) nicht.
Die Einführung von „3G am Arbeitsplatz“ entpflichtet aber nicht vom Maskentragen.
2. Aktuelle FAQs der Gesundheitskasse
Die Gesundheitskasse hat in ihrem Newsletter Nr. 4/April 2022 folgende FAQ-Protokolle veröffentlicht:
- | FAQ-Protokoll für die Risikofreistellung ab 1. 4. 2022 |
- | FAQ-Protokoll zur Sonderfreistellung werdender Mütter bei körpernahen Tätigkeiten |
3. Aktuelle Kurzarbeitsrichtlinie
Die Kurzarbeitsrichtlinie, mit der die maximale Dauer der Beihilfengewährung für Unternehmen, die seit Beginn der Pandemie durchgehend in Kurzarbeit sind, – unabhängig vom Vorliegen besonderer Umstände – bis längstens 31. 5. 2022 verlängert wird, wurde nun veröffentlicht, so dass das AMS mit der Bewilligung jener Anträge beginnen wird.
Zur neuen Richtlinie geht es hier: https://www.ams.at/content/dam/download/allgemeine-informationen/covid_kurzarbeit/001_kua_RILI.pdf
4. Sachbezug Dienstwohnung – neue Werte ab 2023
Die Bewertung von Dienstwohnungen als Sachbezug orientiert sich an den Richtwertmietzinsen, die nunmehr mit BGBl II 2022/137 zum 1. 4. 2022 erhöht wurden. Dies hat auch auf die Personalverrechnung Auswirkungen und zwar betreffend die Bewertung des Sachbezuges „Dienstwohnung“ (Wohnraumbewertung). Dort müssen noch für Zeiträume bis 31. 12. 2022 die „alten Werte“ weiterberücksichtigt werden und kommen die neuen Werte erst für die Zeit ab 1. 1. 2023 zum Zuge.
Zu den neuen Werten ab 1. 1. 2023 siehe Rechtsnews 32319.
5. DBA-Deutschland
Mit Erlass vom 30. 3. 2022 wurde vom BMF bekanntgegeben, dass die Konsultationsvereinbarung mit Deutschland in Zusammenhang mit der COVID-19-Pademie bis 30. 6. 2022 verlängert wird, dann aber ausläuft. (Erlass des BMF vom 30. 3. 2022, 2022-0.232.980, BMF-AV Nr 41/2022; siehe dazu näher Rechtsnews 32318.