News

Ausgleichstaxe nach dem BEinstG für 2018 – BGBl

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Feststellung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für das Kalenderjahr 2018

BGBl II 2017/365, ausgegeben am 12. 12. 2017

Alle Dienstgeber, die im Bundesgebiet 25 oder mehr Dienstnehmer beschäftigen, sind grundsätzlich verpflichtet, auf je 25 Dienstnehmer mindestens einen begünstigten Behinderten einzustellen. Erfüllt der Dienstgeber diese Beschäftigungspflicht nicht, hat er eine Ausgleichstaxe für das jeweils abgelaufene Kalenderjahr zu entrichten (§ 1 iVm § 9 BEinstG).

Die Höhe der Ausgleichstaxe ist von der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer abhängig und wird jährlich angepasst.

Im Kalenderjahr 2018 beträgt die Ausgleichstaxe für jeden einzelnen begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen wäre,

-für Arbeitgeber mit 25 bis 99 Arbeitnehmern monatlich € 257,- (2017: € 253,-),
-für Arbeitgeber mit 100 bis 399 Arbeitnehmern monatlich € 361,- (2017: € 355,-) und
-für Arbeitgeber mit 400 oder mehr Arbeitnehmern monatlich € 383,- (2017: € 377,-).
Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 24653 vom 14.12.2017