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BMF: Klarstellungen zur Grunderwerbsteuer

Bearbeiter: Barbara Tuma

Info des BMF vom 4. 12. 2017, BMF-010206/0094-IV/9/2017

Mit Information des BMF vom 13. 5. 2016, BMF-010206/0058-VI/5/2016, Rechtsnews 21666, hat das BMF zur Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten iZm dem GrEStG idF des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015 Stellung genommen. In der Ergänzungsinformation werden Fragestellungen beantwortet, die sich seit diesem Zeitpunkt ergeben und über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung haben.

Auf 45 Seiten klärt das BMF ua Fragen zu folgenden Themen:

-Anwachsung,
-Anteilsvereinigung (auch iZm Down-Stream-Verschmelzung),
-Vorbehaltsfruchtgenuss und Substanzabgeltung,
-Betriebsfreibetrag und Deckelung,
-Höhe der Steuerbefreiung,
-Schenkung auf den Todesfall,
-Bemessungsgrundlage (Definition Familienverband iZm Lebensgefährten, Pflegekindern, Stiefkindern, Schwiegerkindern, Adoptivgeschwistern und Stiefgeschwistern),
-nachgewiesener gemeiner Wert (Substanzwert/Ertragswert, gemeiner Wert versus Grundstückswert nach Pauschalwertmodell oder Immobilienpreisspiegel),
-nachträgliche Wohnungseigentumsveräußerungen,
-Bauzinsverpflichtung,
-Baurecht,
-vorläufiges Wohnungseigentum,
-Kfz-Abstellplatz,
-Gebäude, die dem MRG unterliegen,
-anzuwendender Immobilienpreisspiegel,
-Instandhaltungsrücklage bei Kauf einer Eigentumswohnung,
-Freigrenze und Zusammenrechnung,
-Option pro Erwerbsvorgang,
-Erbschaften mit Auslandsbezug,
-einvernehmliche Aufhebung einer Schenkung.

Hinweis: Der Volltext des Erlasses ist unter Eingabe der oben genannten Geschäftszahl unter https://findok.bmf.gv.at/findok abrufbar.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 24648 vom 14.12.2017