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Bundesgesetz, mit dem das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Landarbeitsgesetz geändert werden
BGBl I 2017/36, ausgegeben am 29. 3. 2017
Anpassungen wegen KBGG-Novelle
Anlass für die Änderungen im BMSVG und im LAG ist die Einführung des Kinderbetreuungsgeld-Kontos mit 1. 3. 2017 (BGBl I 2016/53, ARD 6507/11/2016), wodurch Kinderbetreuungsgeld nun in flexibler Höhe bezogen werden, abhängig von der Bezugsdauer. Damit wurden aber auch die bisherigen Bezugnahmen auf die Fixbeträge nach dem KBGG im § 7 BMSVG obsolet und durch statische Verweisungen auf den davor geltenden Gesetzestext des KBGG ersetzt (§ 7 Abs 1 erster Satz und Abs 6 BMSVG). Lediglich hinsichtlich der Verweisungen der am Kinderbetreuungsgeldbezug direkt anknüpfenden Beitragsleistungen des Familienlastenausgleichsfonds anstelle des Arbeitgebers an die jeweilige betriebliche Pensionskasse nach § 7 Abs 5 BMSVG wird auf die Neuregelungen des Kinderbetreuungsgeldes für Geburten nach dem 28. 2. 2017 abgestellt. Beitragsgrundlage nach § 7 Abs 5 BMSVG neu ist das jeweils individuell bezogene Kinderbetreuungsgeld (der konkret bezogene Tagesbetrag).