News

Entgeltgrenze für wirksame Konkurrenzklauseln im Jahr 2023

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Abhängig vom Zeitpunkt des Abschlusses einer Konkurrenzklausel ist diese ua nur wirksam, wenn das für den letzten Monat des Dienstverhältnisses gebührende Entgelt eine bestimmte Höhe übersteigt. Für die Anwendung einer Konkurrenzklausel bei Beendigung des Dienstverhältnisses im Jahr 2023 sind folgende Entgeltgrenzen relevant:

-Abschluss der Vereinbarung nach dem 16. 3. 2006 (Angestellte) bzw 17. 3. 2006 (Arbeiter) und vor dem 29. 12. 2015: € 3.315,- (inkl aliquoter Sonderzahlungen)
-Abschluss der Vereinbarung nach dem 28. 12. 2015: € 3.900,- (exkl aliquoter Sonderzahlungen)
-Wurde die Konkurrenzklausel vor dem 17. 3. 2006 (Angestellte) bzw 18. 3. 2006 (Arbeiter) abgeschlossen, ist deren Wirksamkeit von keiner Entgeltgrenze abhängig.
Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 33458 vom 28.12.2022