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*Ergebnis einer Umfrage unter 225 Steuerberater:innen und Rechtsanwält:innen (Mai 2024) durchgeführt von IPSOS im Auftrag von LexisNexis Österreich.
In der Findok wurde nun der Wartungserlass 2025 zu den Einkommensteuerrichtlinien veröffentlicht, mit dem Gesetzesänderungen, Erlässe und höchstgerichtliche Entscheidungen aus letzter Zeit in die EStR 2000 eingearbeitet werden.
Erlass des BMF vom 8. 5. 2025, 2025-0.171.410, BMF-AV Nr. 66/2025
1. Übersicht
Mit dem 185 Seiten starken Erlass werden die EStR 2000 insbesondere aufgrund der Änderungen in folgenden Gesetzen und Verordnungen angepasst:
- | Start-Up-Förderungsgesetz, BGBl I 2023/200, ARD 6880/13/2024 |
- | BGBl I 2024/36, ARD 6897/18/2024 |
- | Abgabenänderungsgesetz 2024, BGBl I 2024/113, ARD 6910/12/2024 |
- | Progressionsabgeltungsgesetz 2025, BGBl I 2024/144, ARD 6920/15/2024 |
- | Steuerreportingverordnung, BGBl II 2024/213 |
- | Änderung der Forschungsprämienverordnung, BGBl II 2024/281 |
- | Kilometergeldverordnung, BGBl II 2024/289 |
- | VuV-Plausibilisierungs-VO, BGBl II 2024/324 |
- | Änderung der LuF-PauschVO 2015, BGBl II 2024/406 |
2. Einarbeitung der geänderten Rechtslage (Auszug)
Abschnitt bzw Randzahl | Inhalt |
Abschnitt 5.5.14; Rz 1440 ff, 6421b ff | Der mit dem Konjunkturpaket „Wohnraum und Bauoffensive“, BGBl I 2024/36, eingeführte Öko-Zuschlag für Gebäude, die zu Wohnzwecken überlassen werden (§ 124b Z 452 EStG 1988), wird eingearbeitet. |
Rz 1527, 1571, 1612 ff | Die Kilometergeldverordnung (KmGV) wird eingearbeitet. |
Rz 3139e ff, 6443d ff | Die mit dem Konjunkturpaket „Wohnraum und Bauoffensive“, BGBl I 2024/36, eingeführte erweiterte beschleunigte AfA (§ 124b Z 451 EStG 1988) wird eingearbeitet. |
Abschnitt 11.3 | Die durch die Novellierung der LuF-PauschVO 2015 (BGBl II 2024/406) im Bereich der Land- und Forstwirtschaft gesetzten Entlastungsmaßnahmen (Erhöhung der Umsatzgrenze beim Nebenerwerb) werden eingearbeitet. |
Rz 4139ec, 4139k | Die Änderungen bei der Kleinunternehmerpauschalierung durch das Progressionsabgeltungsgesetz 2025 (PrAG 2025), BGBl I 2024/144, werden eingearbeitet. |
Rz 5926 ff (Mitunternehmerschaft), Rz 6020 ff (vermögensverwaltende Personengesellschaft), Rz 6913 | Die – spiegelbildlich zu „Einlagen“ in Personengesellschaften – mit dem AbgÄG 2024 geschaffene Regelung für die Übertragung von Wirtschaftsgütern aus dem Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft in das Privat- oder Sonderbetriebsvermögen („Entnahme“) wird eingearbeitet (§ 32 Abs 3 Z 2 EStG 1988). |
Rz 6103c | Die Aussage aus den Erläuterungen zum Start-Up-Förderungsgesetz (ErlRV 2321 BlgNR 27. GP 4) wird aufgenommen, wonach die Umwandlung von Unternehmenswertanteilen in normale Gesellschaftsanteile gemäß § 9 Abs 9 FlexKapGG keine steuerpflichtige Realisierung darstellt und auf die Umwandlung von sämtlichen Eigenkapitalinstrumenten in andere Eigenkapitalinstrumente gleicher Beteiligungsqualität derselben Kapitalgesellschaft erweitert. |
Rz 6225a, 6225b | Die mit dem AbgÄG 2024 eingeführte Erweiterung der Sonderregelung in § 27a Abs 2a EStG 1988 für Einkünfte, die über ein der Investmentfondsbesteuerung unterliegendes Gebilde bezogen werden, wird behandelt. |
Rz 6428, 6442d | Die mit dem AbgÄG 2023 eingeführte Regelung betreffend die Entnahme von Grundstücken iSd § 30 Abs 1 EStG 1988 zum Buchwert wird eingearbeitet. |
Abschnitt 21.4.6.3; Rz 6478, 6481, 6482a ff | Die mit dem Konjunkturpaket „Wohnraum und Bauoffensive“, BGBl I 2024/36, eingeführte Möglichkeit der Verteilung auf 15 Jahre von bestimmten Sanierungsmaßnahmen und die dazugehörige VuV-Plausibilisierungs-VO, BGBl II 2024/324, werden eingearbeitet. |
Rz 7583, 7706b, 7706d, 7751, 7751a, 7752b bis 7752j | Die SteuerreportingVO wird eingearbeitet. Insbesondere werden in Rz 7752h bis 7752j die mit der SteuerreportingVO eingeführten Klarstellungen zur Anrechnung von ausländischer Quellensteuer bei Einkünften aus Kapitalvermögen aufgenommen. |
Rz 7762, 7762a | Die mit dem AbgÄG 2024 eingeführte Erweiterung der Befreiung in § 94 Z 5 EStG 1988 wird aufgenommen. |
Rz 8207a bis 8207v | Die Aussagen zum Steuerabzug gemäß § 107 EStG 1988 werden an die Änderung der Rechtslage durch das AbgÄG 2024 (Erweiterung auf Hochwasserschutzmaßnahmen) angepasst. |
Rz 8208f, 8208ia | Die Aussagen zum fiktiven Unternehmerlohn werden an die Änderung der Forschungsprämienverordnung angepasst. |
3. Laufende Wartung (Auszug)
Abschnitt bzw Randzahl | Inhalt |
Rz 3912, 3920 | Die bisherigen Aussagen zur COVID-19-Rücklage werden im Hinblick auf das Erkenntnis des VwGH vom 20. 3. 2024, Ro 2023/15/0016, geändert. |
Rz 3402, 3403b | Das Erkenntnis des VfGH vom 12. 6. 2024, G 3505/2023, zum „Strafzuschlag“ im Falle der Wertpapierunterdeckung bei Pensionsrückstellungen wird eingearbeitet. |
Rz 4536 | Die Aussagen zum Übergang des Verlustvortrages aus einer Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft werden präzisiert. |
Rz 4743 | Der von Unternehmen zu entrichtende ORF-Beitrag stellt eine Betriebsausgabe dar. |
Rz 6134, 6178t | Es werden Aussagen zur steuerlichen Behandlung von „Cashback“-Zahlungen auf Kartenumsätze eingearbeitet. |
Rz 6164, 6165b, 6166a, 6169b, 6169f | Es wird die Aussage aufgenommen, dass § 27 Abs 6 Z 2 EStG 1988 wirtschaftsgutbezogen zu verstehen ist und die Übertragung oder Mitteilung der Anschaffungskosten auch nur für einzelne Wirtschaftsgüter erfolgen kann. |
Rz 6178v | Es erfolgt eine Klarstellung zur steuerlichen Behandlung von Transaktionsgebühren bei der Übertragung von Kryptowährungen auf eine andere Kryptowährungsadresse; werden diese in Kryptowährungen geleistet, liegt ein steuerpflichtiger Tausch vor (Kryptowährung gegen Transaktionsdienstleistung). |
Rz 6634, 6634c, 6645 | Es wird die Judikatur des VwGH, wonach die Aufteilung des Veräußerungserlöses auf Grund und Boden und Gebäude nach der Sachwertmethode zu erfolgen hat, eingearbeitet. |
Rz 6919, 7754 | Es wird festgehalten, dass § 32 Abs 4 Z 2 EStG 1988 auch im Rahmen der Entlastung an der Quelle gemäß § 94 Z 2 EStG 1988 zu berücksichtigen ist. |
Hinweis: Der Volltext des EStR-Wartungserlasses 2025 ist unter Eingabe der oben angeführten Geschäftszahl unter https://findok.bmf.gv.at/findok abrufbar.