News

EuGH: Insolvenz – Anfechtung eines Liegenschaftsverkaufs, internationale Zuständigkeit

Bearbeiter: Sabine Kriwanek / Bearbeiter: Barbara Tuma

EuInsVO 2000: Art 3, Art 25

Bezogen auf Liegenschaften, die in einem anderen Mitgliedstaat belegen waren, erhob der Insolvenzverwalter eine Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der darauf bestellten Hypotheken und der Verkäufe dieser Liegenschaften mit dem Ziel, diese Immobilien in das Vermögen des Schuldners zurückzuführen. Eine solche Klage fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte des Mitgliedstaats, in dem das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

Die Entscheidung, mit der das Insolvenzgericht dem Insolvenzverwalter erlaubt, in einem anderen Mitgliedstaat eine Klage zu erheben, obwohl diese in die ausschließliche Zuständigkeit dieses Gerichts fiele, kann nicht die Übertragung einer internationalen Zuständigkeit an die Gerichte dieses anderen Mitgliedstaats bewirken.

EuGH 4. 12. 2019, C-493/18, Tiger ua

Zu einem französischen Vorabentscheidungsersuchen.

Hinweis:

Im vorliegenden Fall war noch die EuInsVO 2000 anzuwenden. Art 3 EuInsVO 2000 ist nunmehr in Art 3 EuInsVO 2015 geregelt, Art 25 EuInsVO 2000 in Art 32 EuInsVO 2015.

Der EuGH hat für Recht erkannt:

1.Art 3 Abs 1 der VO (EG) 1346/2000 des Rates vom 29. 5. 2000 über Insolvenzverfahren ist dahin auszulegen, dass die Klage eines von einem Gericht des Mitgliedstaats, in dessen Gebiet das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, bestellten Insolvenzverwalters, auf Feststellung der Unwirksamkeit des Verkaufs einer in einem anderen Mitgliedstaat belegenen Liegenschaft und der zulasten dieser bestellten Hypothek der Gesamtheit der Gläubiger gegenüber in die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte des ersten Mitgliedstaats fällt.
2.Art 25 Abs 1 der VO (EG) 1346/2000 ist dahin auszulegen, dass die Entscheidung, mit der ein Gericht des Mitgliedstaats der Verfahrenseröffnung dem Insolvenzverwalter erlaubt, in einem anderen Mitgliedstaat eine Klage zu erheben, auch wenn diese in die ausschließliche Zuständigkeit dieses Gerichts fiele, nicht die Übertragung einer internationalen Zuständigkeit an die Gerichte dieses anderen Mitgliedstaats bewirken kann.
Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 28375 vom 06.12.2019