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www.wko.at, 22. 10. 2020
Die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) und die Bundessparte Handel in der WKO haben sich auf einen Kollektivvertragsabschluss für die etwa 420.000 Angestellten im Handel geeinigt. Mit 1. 1. 2021 (und zum Teil schon mit 1. 12. 2020) kommt es va zu den folgenden Änderungen:
Gehaltsabschluss
Im Zusammenhang mit der Erhöhung der Gehälter gilt Folgendes:
- | Alle Gehaltstafeln der Gehaltsordnung ALT, die Gehaltstafel im Gehaltssystem NEU sowie das Lehrlingseinkommen werden mit 1,5 % erhöht. |
- | Die sich aus der Berechnung ergebenden Gehälter werden kaufmännisch gerundet. Die am 31. 12. 2020 bestehenden Überzahlungen werden in euromäßiger Höhe (centgenau) aufrechterhalten. |
- | Lehrlinge, die während der Zeit des Lockdowns per Verordnung schulfrei gestellt waren und statt dessen Arbeitsleistungen im Betrieb erbracht haben, erhalten eine Corona-Prämie gemäß § 124b Z 350 lit a EStG in der Höhe von € 150,-, die bis zum 1. 12. 2020 auszubezahlen ist. (Anm: Zur bloßen Empfehlung der Sozialpartner betr eine Corona-Prämie für alle Arbeitnehmer siehe weiter unten). |
Wichtige Änderungen im Rahmenrecht
Im Rahmenrecht sind va die folgenden Änderungen hervorzuheben:
- | Inkrafttreten bereits mit 1. 12. 2020:
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- | Verlängerung der Frist zum Umstieg in das neue Gehaltssystem um ein Monat bis zum 1. 1. 2022 |
- | Das Vertretungsgeld im neuen Gehaltssystem wird auf folgende Werte angehoben:
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- | Es wird ein Zusatzprotokoll 8.3. „Abgrenzung der Beschäftigungsgruppen E/F für die Einreihung von FilialleiterInnen in der Arbeitswelt Verkauf und Vertrieb“ im Kollektivvertrag ergänzt. |
Sozialpartnererklärung zu Corona-Prämien
Die Sozialpartner empfehlen jenen Betrieben, die trotz der Corona-Situation eine gute Umsatzentwicklung und einen finanziellen Spielraum sehen, ihren Beschäftigten, die besondere Leistungen erbracht haben, eine einmalige Corona-Prämie gemäß § 124b Z 350 lit a EStG von mindestens € 150,- bis zum 1. 12. 2020 auszubezahlen.