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Handelsangestellte: KV-Abschluss für 2022

Bearbeiter: Bettina Sabafra

www.gpa.at, news.wko.at, 23. 11. 2021

Die Gewerkschaft der Privatangestellten(GPA) und die Bundessparte Handel in der WKO haben sich auf einen Kollektivvertragsabschluss für die etwa 430.000 Angestellten und Lehrlinge im Handel geeinigt. Mit 1. 1. 2022 kommt es zu folgendem Gehaltsabschluss und va zu den folgenden Änderungen im Rahmenrecht:

-Anhebung des Einstiegsgehaltes auf € 1.800,- (= Erhöhung um 3,45 %).
-Erhöhung der sonstigen Gehälter um 2,55 %.
-Erhöhung der Lehrlingseinkommen um durchschnittlich 2,8 %.
-Einmaliger Digitalisierungsbonus für Lehrlinge von € 100,- für technisches Equipment (Hard- und Software, die bei einem österreichischen Händler 2021 oder 2022 gekauft werden).
-Nachtzuschlag von 50 % für Arbeiten in der Nacht bis 5 Uhr.
-Die betrieblichen Sozialpartner dürfen künftig das Recht der Beschäftigten, ihre Teilzeit aufstocken zu können, per Betriebsvereinbarung regeln.
-Im Bereich des Online- bzw Multichanneling-Handels können Mitarbeiter in Zukunft besonders flexibel eingesetzt werden. Auch Samstagskräfte dürfen zusätzliche Arbeitsleistungen an anderen Tagen erbringen. Damit kann auf das geänderte Kundenverhalten und die hohe Kundenfrequenzen an Wochenenden reagiert werden.
Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 31740 vom 24.11.2021