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Handelsangestellte – KV-Erhöhung für 2016

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Presseaussendung der WKO 5. 11. 2015, www.derhandel.at

Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter für die Angestellten im Handel werden mit 1. 1. 2016 in der Gehaltstafel A, im Gehaltsgebiet A um 1,55 % erhöht und kaufmännisch auf volle Euro gerundet. Die sich daraus ergebende euromäßige Erhöhung wird auf alle anderen Gehaltstafeln übertragen. Bestehende Überzahlungen bleiben (centgenau) aufrecht.

Die Lehrlingsentschädigungen der Gehaltstafel A, Gehaltsgebiet A werden ebenfalls um 1,55 % erhöht (euromäßige Übertragung auf alle anderen Gehaltstafeln).

Das Thema der erweiterten Anrechnung von Karenzzeiten für alle dienstzeitabhängigen Ansprüche wird im Rahmen der Gespräche über die Entwicklung des neuen Gehalts- und Beschäftigungsgruppenschemas behandelt werden.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 20535 vom 06.11.2015