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KV-Abschluss im Hotel- und Gastgewerbe – Erhöhung ab 1. 5. 2023

Bearbeiter: Barbara Lass-Könczöl

www.vida.at, www.wko.at

Für die rund 230.000 Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe (Arbeiter und Angestellte) werden die Löhne und Gehälter mit 1. 5. 2023 im Durchschnitt um 9,3 % erhöht; die Anhebung in den einzelnen Lohn- und Gehaltsgruppen erfolgt in Fixbeträgen. Der Mindestlohn/das Mindestgehalt beträgt für Hilfskräfte künftig € 1.800,- und für Fachkräfte in den ersten beiden Berufsjahren € 1.860,-.

Die Lehrlingsentschädigungen steigen durchschnittlich um 13,63 % und betragen ab 1. 5. 2023 im

-1. Lehrjahr: € 925,-
-2. Lehrjahr: € 1.035,-
-3. Lehrjahr: € 1.215,-
-4. Lehrjahr (Doppellehre): € 1.305,-

Die Zulagen steigen durchschnittlich um 8,9 % (Nachtarbeitszuschlag auf € 26,-, Fremdsprachenzulage auf € 35,- und Fehlgeldentschädigung auf € 36,-). Eine verpflichtende Teuerungsprämie wurde nicht vereinbart.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 33704 vom 23.02.2023