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Metallindustrie – KV-Erhöhung ab 1. 11. 2016

Bearbeiter: Bettina Sabara

www.fmmi.at, 4. 11. 2016

Mit Wirksamkeit ab 1. 11. 2016 kommt es für die rund 120.000 Arbeiter und Angestellten der Maschinen- und Metallwarenindustrie zu folgendem KV-Abschluss:

KV-Erhöhungen

-Erhöhung sowohl der kollektivvertraglichen Mindestlöhne/Grundgehälter als auch der Ist-Löhne/-Gehälter um durchschnittlich 1,68 % (neuer Mindestlohn in der Beschäftigungsgruppe A Grundstufe: € 1.785,03); die Erhöhung ist je nach Beschäftigungsgruppe wie folgt gestaffelt:
  • Lohn-/Gehaltsgruppe A: 2 %
  • Lohn-/Gehaltsgruppen B bis F: 1,75 %
  • Lohn-/Gehaltsgruppen G und H: 1,5 %
  • Lohn-/Gehaltsgruppen I bis K: 1,2 %
-Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen und Zulagen um 1,75 %
-Erhöhung der Aufwandsentschädigungen um 1 %.

Änderungen im Rahmenrecht

-Übernahme der Fahrtkosten für Lehrlinge zum Berufsschulinternat durch den Arbeitgeber, sofern sie nicht durch öffentliche Zuschüsse abgedeckt sind.
-Vollständige Anrechnung von Karenzzeiten für dienstzeitabhängige Ansprüche.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 22568 vom 04.11.2016