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www.fmmi.at, 4. 11. 2016
Mit Wirksamkeit ab 1. 11. 2016 kommt es für die rund 120.000 Arbeiter und Angestellten der Maschinen- und Metallwarenindustrie zu folgendem KV-Abschluss:
KV-Erhöhungen
- | Erhöhung sowohl der kollektivvertraglichen Mindestlöhne/Grundgehälter als auch der Ist-Löhne/-Gehälter um durchschnittlich 1,68 % (neuer Mindestlohn in der Beschäftigungsgruppe A Grundstufe: € 1.785,03); die Erhöhung ist je nach Beschäftigungsgruppe wie folgt gestaffelt:
|
- | Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen und Zulagen um 1,75 % |
- | Erhöhung der Aufwandsentschädigungen um 1 %. |
Änderungen im Rahmenrecht
- | Übernahme der Fahrtkosten für Lehrlinge zum Berufsschulinternat durch den Arbeitgeber, sofern sie nicht durch öffentliche Zuschüsse abgedeckt sind. |
- | Vollständige Anrechnung von Karenzzeiten für dienstzeitabhängige Ansprüche. |