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Metallindustrie – KV-Erhöhung ab 1. 11. 2017

Bearbeiter: Bettina Sabara / Bearbeiter: Barbara Tuma

www.proge.at, 9. 11. 2017

Mit Wirksamkeit ab 1. 11. 2017 kommt es für die rund 130.000 Arbeiter und Angestellten der metalltechnischen Industrie* zu folgendem KV-Abschluss:

KV-Erhöhungen

-Erhöhung sowohl der kollektivvertraglichen Mindestlöhne/Grundgehälter als auch der Ist-Löhne/-Gehälter um 3 % (neuer Mindestlohn in der Grundstufe A: € 1.848,08)
-Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen und Zulagen um 3 %
-Erhöhung der Aufwandsentschädigungen um 1,9 %.
-Die Aufwandsentschädigungen für europäische Auslandsdienstreisen werden schrittweise jedes Jahr um die KV-Erhöhung plus zusätzlich € 3,- erhöht, bis die Höhe der Inlandsaufwandsentschädigung erreicht ist.

Änderungen im Rahmenrecht

-Für Vorrückungen innerhalb des Gehaltsschemas werden Elternkarenzen künftig bis zu 22 Monaten je Kind angerechnet (bisher maximal 16 Monate).
-Die Befristung zu Evaluierung des Zeitkontenmodells wird im KV bis 2020 verlängert.
-Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, per freiwilliger Betriebsvereinbarung viermal im Jahr Sonntagsarbeit zu vereinbaren, um sehr kurzfristige Auftragsspitzen abzufedern. Der Zuschlag dafür beträgt 150 %.

* Hinweis: Der Fachverband Metalltechnische Industrie ist ein Zusammenschluss der ehemaligen Fachverbände Maschinen- und Metallwarenindustrie sowie Gießereiindustrie; ihm gehören über 1.200 Unternehmen aus den Industriezweigen Maschinenbau, Anlagenbau, Stahlbau, Metallwaren und Gießerei an.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 24479 vom 10.11.2017