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www.proge.at, 9. 11. 2017
Mit Wirksamkeit ab 1. 11. 2017 kommt es für die rund 130.000 Arbeiter und Angestellten der metalltechnischen Industrie* zu folgendem KV-Abschluss:
KV-Erhöhungen
- | Erhöhung sowohl der kollektivvertraglichen Mindestlöhne/Grundgehälter als auch der Ist-Löhne/-Gehälter um 3 % (neuer Mindestlohn in der Grundstufe A: € 1.848,08) |
- | Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen und Zulagen um 3 % |
- | Erhöhung der Aufwandsentschädigungen um 1,9 %. |
- | Die Aufwandsentschädigungen für europäische Auslandsdienstreisen werden schrittweise jedes Jahr um die KV-Erhöhung plus zusätzlich € 3,- erhöht, bis die Höhe der Inlandsaufwandsentschädigung erreicht ist. |
Änderungen im Rahmenrecht
- | Für Vorrückungen innerhalb des Gehaltsschemas werden Elternkarenzen künftig bis zu 22 Monaten je Kind angerechnet (bisher maximal 16 Monate). |
- | Die Befristung zu Evaluierung des Zeitkontenmodells wird im KV bis 2020 verlängert. |
- | Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, per freiwilliger Betriebsvereinbarung viermal im Jahr Sonntagsarbeit zu vereinbaren, um sehr kurzfristige Auftragsspitzen abzufedern. Der Zuschlag dafür beträgt 150 %. |
* Hinweis: Der Fachverband Metalltechnische Industrie ist ein Zusammenschluss der ehemaligen Fachverbände Maschinen- und Metallwarenindustrie sowie Gießereiindustrie; ihm gehören über 1.200 Unternehmen aus den Industriezweigen Maschinenbau, Anlagenbau, Stahlbau, Metallwaren und Gießerei an.