News

Metallindustrie – KV-Erhöhung ab 1. 11. 2018

Bearbeiter: Bettina Sabara

www.metalltechnischeindustrie.at, www-proge.at, 18. 11. 2018

Mit Wirksamkeit ab 1. 11. 2018 kommt es für die rund 130.000 Arbeiter und Angestellten der metalltechnischen Industrie* rückwirkend zu folgendem KV-Abschluss:

KV-Erhöhungen:

-Erhöhung sowohl der kollektivvertraglichen Mindestlöhne/Grundgehälter als auch der Ist-Löhne/-Gehälter zwischen 3,0 % und 3,6 %, durchschnittlich 3,46 %. Die Mindesterhöhung beträgt € 80,-. (neuer Mindestlohn in der Grundstufe A: € 1.914,61)
-Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um bis zu 16 % (1. Lehrjahr: € 719;36 [+ € 100,-]; 2. Lehrjahr: € 920,45 [+ € 90,-]; 3. Lehrjahr: € 1.2014,23 [+ € 80]; 4. Lehrjahr: € 1.590,14 [+ € 70,-])
-Erhöhung der Aufwandsentschädigungen um 2,1 %
-Erhöhung der Nachtschicht- bzw Nachtarbeitszulage in vier Jahresetappen (bis 2021) um rund 7 % pro Jahr
-Erhöhung der sonstigen Zulagen um 3,5 %

Änderungen im Zusammenhang mit der Arbeitszeit:

-Die 11. und 12. Stunde, sofern sie Überstunden sind, werden zukünftig mit 100 % Zuschlag bezahlt; ab der 51. bis zur 60. Stunde pro Woche kommt der Zuschlag für Überstunden ebenso zur Anwendung.
-Vor der 11. Arbeitsstunde gibt es eine bezahlte Pause von 10 Minuten, innerbetriebliche Regelungen sind anzurechnen.
-Gleitzeit: Zeitguthaben können auch in Form von ganzen Tagen (maximal 3 Tage pro Halbjahr) verbraucht werden; ausgenommen davon sind All-In-Verträge und Überstundenpauschalen
-Das bereits bewährte Zeitkontenmodell wurde unbefristet verlängert und ist damit nun Dauerrecht im Kollektivertrag der Metalltechnischen Industrie.
-Im Kollektivvertrag wird ausdrücklich festgehalten, dass Lenkzeiten als Arbeitszeit behandelt werden und als solche zu bezahlen sind.

*Hinweis: Der Fachverband Metalltechnische Industrie ist ein Zusammenschluss der ehemaligen Fachverbände Maschinen- und Metallwarenindustrie sowie Gießereiindustrie; ihm gehören über 1.200 Unternehmen aus den Industriezweigen Maschinenbau, Anlagenbau, Stahlbau, Metallwaren und Gießerei an.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 26354 vom 20.11.2018