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Metallindustrie – KV-Erhöhung ab 1. 11. 2020

Bearbeiter: Bettina Sabara / Bearbeiter: Barbara Tuma

www.metalltechnischeindustrie.at, www-proge.at

Mit Wirksamkeit ab 1. 11. 2020 wurden für die rund 134.000 Arbeiter und Angestellten der metalltechnischen Industrie* folgende KV-Erhöhungen beschlossen:

-Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Ist-Löhne um 1,45 % (neuer Mindestlohn: € 2.029,00)
-Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 1,45 %
-Erhöhung der Zulagen und der kollektivvertraglichen Aufwandsentschädigungen um durchschnittlich 1,45 %
-Nachtarbeits- und Schichtzulage für die 3. Schicht € 2,384 (Erhöhung von 5,74 % ab 1. 11. 2020)
-Unternehmen, für die es wirtschaftlich vertretbar ist, wird empfohlen eine Prämie von € 150,00 (abgabenfreie „Corona-Prämie“) auszubezahlen.
-Für jene Betriebe, die im Langzeitkonto (Zeitkonto 3) arbeiten, wird die Möglichkeit geschaffen, zur Sicherung von Arbeitsplätzen in den Langzeitkonten bis zu 180, statt der bisher geltenden 120 Stunden negatives Zeitguthaben aufzubauen.

*Hinweis:

Der Fachverband Metalltechnische Industrie ist ein Zusammenschluss der ehemaligen Fachverbände Maschinen- und Metallwarenindustrie sowie Gießereiindustrie; ihm gehören über 1.200 Unternehmen aus den Industriezweigen Maschinenbau, Anlagenbau, Stahlbau, Metallwaren und Gießerei an.

Die Erhöhung der Mindestlöhne, ISt-Löhne und Lehrlingsentschädigugnen um 1,45 % gilt außerdem für die Unternehmen, die den folgenden Fachverbänden unterliegen:

-Fachverband NE-Metallindustrie
-Fachverband Bergbau-Stahl

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 29712 vom 25.09.2020