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Offene österreichische EuGH-Verfahren – Übersicht

Bearbeiter: Barbara Tuma

Zusammengestellt von Barbara Tuma, LexisNexis-Redaktion

Derzeit sind – soweit überblickbar – folgende österreichische Vorabentscheidungsersuchen und Klagen Österreichs bzw Klagen gegen Österreich beim EuGH anhängig:

1. Vorabentscheidungsersuchen

1.1. Zivilrecht und Zivilverfahren

-Vorläufige Kontenpfändung: Ist Art 7 Abs 1 VO (EU) 655/2014 dahin auszulegen, dass Handlungen des Schuldners, die drei Jahre oder länger zurück liegen, und/oder Hindernisse bei der Vollstreckung der Entscheidung im Mitgliedstaat des Schuldners nicht zu berücksichtigen sind? Vorabentscheidungsersuchen des LG für ZRS Wien. Beim EuGH anhängig zu C-198/24, Mr Green.
-Gerichtsstandsvereinbarung von Vertragsparteien mit Sitz im Vereinigten Königreich und daher (nunmehr) in einem Drittstaat, mit der die Zuständigkeit der Gerichte eines EU-Mitgliedstaats für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbart wird, wobei der zugrundeliegende Vertrag keine weitere Verbindung zu diesem Mitgliedstaat aufweist (Vorlagefragen ua zu Art 25 EuGVVO 2012). Vorabentscheidungsersuchen HG Wien 67 Cg 50/24p, 1. 8. 2024. Beim EuGH anhängig zu C-540/24, Cabris lnvestments.
-Pflegevermächtnis gem § 677 ABGB als „Erbsache“ iSd Art 4 VO (EG) 650/2012? Vorabentscheidungsersuchen OGH 2 Ob 132/24m, 10. 9. 2024, Zak 2024/610. Beim EuGH anhängig zu C-618/24, Isergartler.

1.2. Wirtschaftsrecht und öffentliches Recht

1.2.1. Diverses

-TabakprodukteRL (TPD II): Bringt bereits der Großhändler, der einem Trafikanten die Zigarettenpackung mit einer unzulässigen Beschriftung liefert, das Tabakerzeugnis „in Verkehr“ oder erst der Trafikant, der die Zigaretten zum Kauf anbietet? (Anm: im Kern daher Frage nach der Verantwortlichkeit und damit Strafbarkeit iZm einer unzulässigen Beschriftung). Vorabentscheidungsersuchen VwGH 17. 11. 2023, Ro 2022/11/0018 (EU 2023/0008), Rechtsnews 34859. Schlussanträge vom 23. 1. 2025 zu C-717/23, BM für Gesundheit, RdW 2025/64.
-Eintragungsvoraussetzungen für Rechtsanwaltsanwärter: Vorabentscheidungsersuchen betr Vereinbarkeit mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Art 45 AEUV, wenn einer Person die Eintragung verweigert wird, die bei einer Rechtsanwaltskanzlei im EU-Ausland beschäftigt ist, ihre Tätigkeit dort aber unter der Aufsicht eines in Österreich zugelassenen Rechtsanwalts im Bereich des österreichischen Rechts erfolgt. Vorabentscheidungsersuchen OGH 16. 10. 2023, 19 Ob 3/23i, Zak 2024/42. Beim EuGH anhängig zu C-807/23, Jones Day.
-PatientenmobilitätsRL und BerufsqualifikationsRL: Vorlagefragen iZm einem Ausgangsfall, in dem ausländische Gesellschaften, die über das Internet in Ö zahnärztliche Tätigkeiten (Zahnregulierung) ohne einschlägige Befugnis nach dem ZÄG oder Krankenanstaltenrecht anbieten, durch eine ö Zahnärztin unterstützt werden, indem sie ua digitale Zahnabdrücke vornimmt (Provisorialverfahren; Unterlassungsanspruch der Ö Zahnärztekammer gegen die ö Zahnärztin nach dem UWG – Fallgruppe Rechtsbruch). Vorabentscheidungsersuchen OGH 25. 1. 2024, 4 Ob 20/23d, Rechtsnews 35090. Beim EuGH anhängig zu C-115/24, Österreichische Zahnärztekammer.
-Arzneimittel: mehrere Vorlagefragen zu Art 2 RL 2001/83/EG (Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel), ua betr den Begriff „Erzeugnis, das durch andere gemeinschaftliche Rechtsvorschriften geregelt ist,“ und die Wendung „in Zweifelsfällen“. Vorabentscheidungsersuchen des VwG Wien. Beim EuGH anhängig zu C-451/24, Kwizda Pharma II.
-Smart Meter: mehrere Vorlagefragen ua zur RL (EU) 2019/944 und zur RL 2014/32/EU, ua betr Verweigerung eines intelligenten Messgeräts durch Endverbraucher, Anforderungen an die Datensicherheit etc. Vorabentscheidungsersuchen des LG St. Pölten. Beim EuGH anhängig zu C-468/24, Netz Niederösterreich.
-Teilen von Online-Inhalten – Erfordernis einer gesonderten Erlaubnis des Rechtsinhabers für einen Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten (von Nutzern hochgeladenen Werke und andere Schutzgegenstände) als Vervielfältigung iSd Art 2 RL 2001/29/EG? Vorabentscheidungsersuchen des BVwG. Beim EuGH anhängig zu C-579/24, Austro-Mechana und AKM.
-Vergabe: Mehrere Vorlagefragen iZm der Änderung eines öffentlichen Auftrags nach Ende des Ausführungszeitraums, Erbringung nicht abbestellter Leistungen und Legung der Schlussrechnung, aber vor der Zahlung des Entgelts durch die Auftraggeberin (Änderung eines öffentlichen Auftrags „während seiner […] Laufzeit“?). Vorabentscheidungsersuchen des BVwG. Beim EuGH anhängig zu C-820/24, Strominator Elektro.
-Internetzugangsdienste: mehrere Vorlagefragen iZm Netzsperren zum Unterbinden des Zugangs zu illegalen Inhalten bzw Diensten (Verkehrsmanagementmaßnahmen bzw „Sperrmaßnahme“). Vorabentscheidungsersuchen des BVwG. Beim EuGH anhängig zu C-832/24, Satel Film.
Hinweis: Ebenso weitere Vorabentscheidungsersuchen des BVwG; beim EuGH anhängig zu

1.2.2. Konsumentenschutz

-Ausrichtung der Tätigkeit auf den Verbraucherstaat erst nach Beginn der ständigen Geschäftsbeziehung zwischen dem italien. Verbraucher und einer österr. Bank: Vorlagefragen ua zur Anwendung von Art 6 Rom I-VO (auf den Verbraucherstaat ausgerichtete Tätigkeit) iZm späteren Aufträgen zum Erwerb von Finanzprodukten im Rahmen dieser ständigen Geschäftsbeziehung und weitere Anwendbarkeit der Rechtswahl bei Beginn der Geschäftsbeziehung für die gesamte Geschäftsbeziehung. Vorabentscheidungsersuchen OGH 8. 4. 2024, 1 Ob 151/23x, RdW 2024/220. Beim EuGH anhängig zu C-279/24, Liechtensteinische Landesbank.
-Rücktrittsrecht bei Streamingdienst: Vorlagefrage zur Einordnung eines Streamingdienstes (mit Streaming über Internet sowohl „live“ als auch „on demand“ sowie Möglichkeit zur Abspeicherung mit zeitlich begrenztem Abruf) als Vertrag über digitale Inhalte oder digitale Dienstleistungen, weil davon abhängt, ob das Rücktrittsrecht des Verbrauchers mit Beginn der Vertragserfüllung oder erst bei vollständiger Vertragserfüllung entfällt. Vorabentscheidungsersuchen OGH 19. 3. 2025, 9 Ob 48/24k. Beim EuGH möglicherweise anhängig zu C–234/25, Sky Österreich Fernsehen.

1.2.3. Datenschutz

-Paralleler Rechtsschutz in Art 77 und Art 79 DSGVO: Vorlagefragen zur Zulässigkeit der innerstaatlichen Vorgangsweise, eine Beschwerde nach Art 77 DSGVO (ohne Eingehen in die Sache) zurückzuweisen, weil in derselben Rechtssache bereits zuvor ein wirksamer gerichtlicher Rechtsbehelf nach Art 79 DSGVO eingelegt wurde und das Verfahren darüber noch bei Gericht anhängig bzw die E in diesem Verfahren noch nicht rk ist. Vorabentscheidungsersuchen VwGH 17. 5. 2024, EU 2024/0001 bis 0002 (Ra 2021/04/0009, Ra 2021/04/0107), Rechtsnews 35616. Beim EuGH anhängig zu C-414/24, Datenschutzbehörde.
-Datenschutz: Veröffentlichung der Daten von Personen (Name, ausgeübte Sportart, begangener Verstoß gegen Anti-Doping-Regelungen, Sanktion sowie Beginn und Ende der Sanktion) auf dem allgemein zugänglichen Teil der Website der Nationalen Anti-Doping Agentur Austria GmbH (NADA Austria) und in allgemein zugänglichen Pressemitteilungen der Österreichischen Anti-Doping Rechtskommission (ÖADR). Mehrere Vorlagefragen, ua zur Anwendbarkeit der DSGVO oder dazu, ob es sich bei der Information über die Sperre wegen eines Dopingverstoßes um ein „Gesundheitsdatum“ iSd Art 9 DSGVO handelt. Vorabentscheidungsersuchen des BVwG. Beim EuGH anhängig zu C-474/24, NADA Austria ua.
-Mehrere Vorlagefragen betr die Qualifikation als Verantwortlicher hinsichtlich einer natürlichen Person, die als Leiter einer Organisation (Einrichtung oder andere Stelle ohne Rechtspersönlichkeit) tätig ist, hinter der aber ein Rechtsträger steht (hier: Leiter einer Volksschule); weiters betr Umfang des Auskunftsrechts hinsichtlich der Herkunft der Daten (hier: Einholung von Informationen über die betroffene Person von weiteren Personen in einem mündlichen Gespräch) sowie betr einen etwaigen Anspruch auf immateriellen Schadenersatz (nur) nach Art 82 DSGVO. Vorabentscheidungsersuchen OGH 18. 2. 2025, 6 Ob 102/24d, Rechtsnews 36530. Beim EuGH wahrscheinlich anhängig zu C-185/25, Waldfelber.

1.2.4. Kartelle

-Kartell – Reichweite der Kronzeugenregelung der Art 6 und 7 RL 2014/104/EU (KartellschadensersatzRL) und Art 31 RL (EU) 2019/1: Mehrere Vorlagefragen, ua betr Wirkung des Schutzes von Kronzeugenerklärungen und Vergleichsausführungen sowie daraus gewonnenen Informationen auch gegenüber Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaften und Strafgerichten). Vorabentscheidungsersuchen des OLG Wien. Schlussanträge vom 24. 10. 2024 zu C-2/23, FL und KM Baugesellschaft und S, Rechtsnews 36013.
-Kartellschaden – Verzinsung: Fragen ua dazu, ab welchem Zeitpunkt der zu ersetzende Kartellschaden zu verzinsen ist. Vorabentscheidungsersuchen OGH 27. 2. 2025, 3 Ob 215/24z, Rechtsnews 36531. Beim EuGH wahrscheinlich anhängig zu C-191/25, Wenzel Logistics.

1.2.5. Geldwäsche und EU-Sanktionen

-Geldwäsche: Vorlagefrage betr Bestrafung einer juristischen Person nur unter der Voraussetzung, dass zuvor einem Organwalter oder einer anderen natürlichen Person, die für die juristische Personen gehandelt hat, eine förmliche Parteistellung als Beschuldigter (unter strikter Wahrung aller Parteienrechte) eingeräumt wurde und – ebenfalls zwingend – im Spruch (Tenor) des Straferkenntnisses gegenüber der juristischen Person festgestellt wird, dass die dort konkret zu nennende natürliche Person (oder der Organwalter) tatbestandsmäßig, rechtswidrig und schuldhaft gehandelt hat, um dieses Verhalten in einem weiteren Schritt der juristischen Person zuzurechnen. Vorabentscheidungsersuchen des BVwG. Beim EuGH anhängig zu C-291/24, Steiermärkische Bank und Sparkasse ua.
Hinweis: Ebenso ein weiteres Vorabentscheidungsersuchen des BVwG; beim EuGH anhängig zu C-755/24, Finanzmarktaufsichtsbehörde.
-EU-Sanktionen (iZm Russland/Ukraine): Fragen insb dazu, ob eine Aktionärin, die von einer juristischen Person lt Anhang I der VO (EU) 269/2014 (EU-Sanktionsverordnung 2014) kontrolliert wird, von der Teilnahme an der Hauptversammlung generell bzw von der Ausübung ihrer Stimmrechte in der Hauptversammlung der AG schlechthin – also unabhängig vom Gegenstand der Beschlussfassung – ausgeschlossen ist. Vorabentscheidungsersuchen OGH 18. 2. 2025, 6 Ob 69/24a, Rechtsnews 36532. Beim EuGH wahrscheinlich anhängig zu C-183/25, MKAO Rasperia Trading.

1.2.6. Tourismus, Luftfahrt, Verkehr

-Einheitlicher europäischer Eisenbahnraum (RL 2012/34/EU): mehrere Vorlagefragen iZm der Genehmigung der Marktaufschläge. Vorabentscheidungsersuchen BVwG 21. 8. 2023, W179 2239737-1/31Z. Schlussanträge vom 7. 11. 2024 zu C-538/23, ÖBB-Infrastruktur und WESTBahn Management.
-Flugannulierung – Erstattungsleistung inkl Vermittlungsprovision: Durch die E EuGH C-601/17 (= RdW 2018/455) ist klargestellt, dass die Vermittlungsprovision grds Teil der Erstattungsleistung nach Art 8 Abs 1 lit a FluggastrechteVO ist. Das Vorabentscheidungsersuchen bezieht sich nun auf die vom EuGH vorgegebene Voraussetzung, dass die Provision nicht ohne Wissen des Luftfahrtunternehmens festgelegt wurde; fraglich ist insb, wie konkret das Luftfahrtunternehmen über die Provision dem Grunde und allenfalls auch der Höhe nach informiert gewesen sein muss und wer die Beweislast für das Wissen bzw Nichtwissen des Luftfahrtunternehmens trägt. Vorabentscheidungsersuchen OGH 13. 12. 2023, 8 Ob 111/23s, RdW 2024/122. Beim EuGH anhängig zu C-45/24, Verein für Konsumenteninformation.
-Fluggastrechte: Liegt ein „außergewöhnlicher Umstand“ iSd Art 5 Abs 3 FLuggastrechteVO vor, wenn das Fluggerät, mit dem der Flug durchgeführt werden sollte, auf seinem unmittelbaren Vorflug von einem Blitz getroffen wurde, was infolge der dadurch erforderlichen obligatorischen Sicherheitsüberprüfung zu einer Freigabe des Fluggeräts erst etwa fünf Stunden nach dem geplanten Abflug führte? Vorabentscheidungsersuchen der LG Korneuburg. Beim EuGH anhängig zu C-399/24, Airhelp Germany.
-FlugsicherungsdiensteVO – Schutz einzelner Luftraumnutzer vor Vermögensschäden? Vorabentscheidungsersuchen OGH 27. 5. 2024, 1 Ob 118/23v, Rechtsnews 35555. Beim EuGH anhängig zu C-408/24, Austrian Airlines.

1.2.7. Kfz – unzulässige Abschalteinrichtung

-Fragen betr Qualifikation als unzulässige Abschalteinrichtung iSd Art 3 Nr 10 VO (EG) 715/2007. Vorabentscheidungsersuchen OGH 8. 8. 2024, 3 Ob 117/24p, RdW 2024/445. Beim EuGH anhängig zu C-561/24, Volkswagen.
Hinweis: Diese Fragen waren dem EuGH schon einmal vorgelegt worden (Vorabentscheidungsersuchen OGH 6. 9. 2023, 3 Ob 33/23h, Rechtsnews 34604; beim EuGH anhängig gewesen zu C-592/23, Volkswagen). Da in jenem Verfahren jedoch die Revision zurückgezogen wurde, musste auch das Vorabentscheidungsersuchen zurückgezogen werden (OGH 15. 7. 2024, 3 Ob 135/24k).
Weitere Vorabentscheidungsersuchen in diesem Zusammenhang:
-Schutz der Einzelinteressen des individuellen Käufers eines Kfz, wenn der Hersteller des Kfz nicht der Hersteller des Motors ist, sondern eine zu 100 % im wirtschaftlichen Eigentum des Motorherstellers stehende Tochtergesellschaft. Vorabentscheidungsersuchen BGHS Wien 27. 9. 2024, 22 C 278/20y (22 C 289/20Z, 22 C 270/20x). Beim EuGH anhängig zu C-751/24, Gebrüder Weiss.
-Kein Schadenersatzanspruch bei unvermeidbarem Verbotsirrtum des Herstellers? Verfahrensunterbrechung im Hinblick Vorlagefragen des Landgericht Ravensburg (Deutschland). Unterbrechungsbeschluss OGH 13. 2. 2025, 9 Ob 102/24a, Rechtsnews 56503. Beim EuGH anhängig zu C-666/23, Volkswagen.
-Mehrere Vorlagefragen dazu, ob die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte auch im normalen Fahrbetrieb (Realbetrieb) zu prüfen ist und ob für die Qualifikation als Abschalteinrichtung iSd Art 3 Z 10 VO 715/2007/EG auf das „Emissionskontrollsystem in seiner Gesamtheit“ oder die einzelnen Komponenten abzustellen ist (was va hinsichtlich der Behauptungs- und Beweislast von entscheidender Bedeutung ist). Vorabentscheidungsersuchen OGH 19. 2. 2025, 7 Ob 163/24g, Rechtsnews 36502.
Hinweis: Auf der Website des EuGH werden derzeit (Stand 31. 3. 2025) zwei Vorabentscheidungsersuchen des OGH genannt, die mangels Volltexts der Vorlagefragen aber noch nicht zuordenbar sind: C-175/25, Volkswagen, und C-182/25, Volkswagen.
-Mehrere Vorlagefragen, va betr Abstellen auf das „Emissionskontrollsystem in seiner Gesamtheit“ oder auf die einzelnen Konstruktionsteilen als jeweils einzelne Emissionskontrollsysteme, Prüfung der Einhaltung der Emissionsgrenzwerte auch im normalen Fahrbetrieb sowie betr Behauptungs- und Beweislast. Vorabentscheidungsersuchen OGH 27. 2. 2025, 8 Ob 99/24b, Rechtsnews 36504.
Hinweis: Auf der Website des EuGH werden derzeit (Stand 31. 3. 2025) zwei Vorabentscheidungsersuchen des OGH genannt, die mangels Volltexts der Vorlagefragen aber noch nicht zuordenbar sind: C-175/25, Volkswagen, und C-182/25, Volkswagen.

1.2.8. Landwirtschaft, Lebensmittel, Umwelt uÄ

-VogelschutzRL (RL 2009/147/EG): Vorlagefragen zum Tatbestand des absichtlichen Störens. Vorabentscheidungsersuchen des BVwG. Beim EuGH anhängig zu C-131/24, VIRUS ua.
-Unlautere Praktiken zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette: mehrere Vorlagefragen zur RL (EU) 2019/363 (UTP-RL), ua betr die Frage, ob eine nationale Regelung eine Tateinheit annehmen darf (mit nur einmaliger Sanktionierungsbefugnis), wenn ein Käufer aufgrund eines einheitlich motivierten Willensentschlusses am selben Tag verschiedene Lieferanten, die dem Schutz der UTP-RL unterliegen, entgegen Art 3 Abs 1 lit d UTP-RL je separat zu einer Zahlung auffordert. Vorabentscheidungsersuchen des OLG Wien als KOG. Beim EuGH anhängig zu C-311/24, Bundeswettbewerbsbehörde.

1.2.9. Glücksspiel

-Spielverluste: Anwendbares Recht bei Klage eines Spielers gegen ein Organ der Gesellschaft, die konzessionslos Online-Glücksspiel in Österreich anbietet, gestützt auf deliktischen Schadenersatz wegen Verletzung von Schutzgesetzen durch das Organ (Fragen zur Anwendbarkeit der Rom II-VO und zum Ort des Schadenseintritts nach Art 4 Rom II-VO). Vorabentscheidungsersuchen OGH 11. 1. 2024, 5 Ob 9/24w, RdW 2024/147. Beim EuGH anhängig zu C-77/24, Wunner.
-Spielverluste: Ort des Schadenseintritts bei einer deliktischen Schadenersatzklage wegen erlittener Spielverluste gegen eine Konzern-Muttergesellschaft (als solidarisch haftende Mittäterin), deren Tochtergesellschaft konzessionslos Online-Glücksspiel in Österreich angeboten hat. Vorabentscheidungsersuchen des OLG Wien. Beim EuGH anhängig zu C-574/24, Flutter Entertainment.
-Spielverluste: mehrere Vorlagefragen zu Art 45, 46 und 52 VO (EU) 1215/2012, va betr die Zulässigkeit eines Ausschlusses der Vollstreckbarkeit ausländischer Entscheidungen über die Rückforderung von Spielverlusten aus unzulässigen Glücksspielen. Vorabentscheidungsersuchen des HG Wien. Beim EuGH anhängig zu C-683/24, Spielerschutz Sigma.
Hinweis: Wie der OGH in seiner E 8 Ob 140/24g = Rechtsnews 36345, klarstellt, betreffen die Vorlagefragen in der Rs C-683/24 nur die Vollstreckung (österreichischer) Entscheidungen in Malta; eine solche Entscheidung ist nach der EuGVVO 2012 jedoch nicht nur in Malta, sondern in der gesamten EU vollstreckbar. Eine Aussichtslosigkeit der Verfahrensführung könnte überhaupt erst dann angenommen werden, wenn feststünde, dass die Bekl außerhalb von Malta über keinerlei exekutiv verwertbares Vermögen verfügt und auch in Zukunft nicht verfügen wird.

1.2.10. Asylrecht

-Verfolgungshandlung trotz möglicher Befreiung vom Militärdienst: Schließt die gesetzliche Möglichkeit der Zahlung einer Gebühr, die von der Verpflichtung zur Ableistung eines Militärdienstes befreien würde, das Vorliegen einer Verfolgungshandlung aus, wenn die Zahlung einer solchen Gebühr das einzige Mittel darstellt, um einer Einziehung zu diesem Militärdienst zu entgehen? Vorabentscheidungsersuchen BVwG W261 2289490-1/11Z, 12. 9. 2024. Beim EuGH anhängig zu C-596/24, Hama.

1.3. Arbeits- und Sozialrecht

-Beamte – Anrechnung von Vordienstzeiten: betr Anrechnung von einschlägigen Vordienstzeiten im EU-Ausland auf den Vorrückungsstichtag, wenn die bestehende besoldungsrechtliche Stellung des Beamten durch einen Ermessensakt (Beförderung) des Dienstgebers und nicht mehr durch Zeitvorrückung erreicht wurde. Vorabentscheidungsersuchen des LVwG Kärnten. Beim EuGH anhängig zu C-356/24, Kärntner Landesregierung.
-Anrechnung von Vordienstzeiten - Neuregelung, mit der Vordienstzeiten vor Vollendung des 18. Lebensjahres zwar berücksichtigt werden, sich in der Folge aber nur zur Hälfte auf die Verbesserung der Vordienstzeiten und zum Ausgleich der Altersdiskriminierung auswirken, obschon eine gänzliche Neutralisierung der Vordienstzeiten im Wege eines Pauschalabzugs wieder beseitigt wurde. Vorabentscheidungsersuchen ASG Wien 12. 9. 2024, 19 Cga 44/23. Beim EuGH anhängig zu C-757/24, Gemeinde Wien.
-Anrechnung von Kindererziehungszeiten für die Altersrente:
  • Anrechnung von Kindererziehungszeiten in einem Fall, in dem die betreffende Person im leistungspflichtigen Mitgliedstaat (Österrreich) Versicherungszeiten aus einer Beschäftigung ausschließlich vor den Kindererziehungszeiten erworben hat (wobei die Kindererziehungszeiten bereits in einem anderen Mitgliedstaat zurückgelegt wurden und die Versicherungszeiten aus der damaligen Beschäftigung in Österreich für eine Regelpension nicht ausreichen). Vorabentscheidungsersuchen OGH 11. 2. 2025, 10 ObS 118/24m.
  • Anrechnung von Kindererziehungszeiten in einem Fall, in dem die betreffende Person im leistungspflichtigen Mitgliedstaat (Österreich) Versicherungszeiten aus einer Beschäftigung und Kindererziehungszeiten zurückgelegt hat, in weiterer Folge Kindererziehungszeiten in einem anderen Mitgliedstaat (die dort aber nicht berücksichtigt wurden), Versicherungszeiten aus einer Beschäftigung (als Grenzgängerin) in einem dritten Mitgliedstaat und nunmehr wieder Versicherungszeiten aus einer Beschäftigung in ersten Mitgliedstaat (Österreich). Vorabentscheidungsersuchen OGH 11. 2. 2025, 10 ObS 69/24f.
Mit Stand 31. 3. 2025 sind der Website des EuGH zwar bereits Geschäftszahlen für diese Vorabentscheidungsersuchen zu entnehmen, den konkreten Fällen aber noch nicht zuordenbar:
  • C-142/25, Pensionsversicherungsanstalt; beim EuGH anhängig seit 18. 2. 2025.
  • C-143/25, Pensionsversicherungsanstalt; beim EuGH anhängig seit 18. 2. 2025.

1.4. Abgabenrecht

-Rückerstattung der KESt iZm Ausschüttungen an eine amerikanische Investmentgesellschaft: Fragen zur Kapitalverkehrsfreiheit, zur Vergleichbarkeit der Investmentgesellschaft mit einem inländischen „Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren„ (OGAW) iSd RL 2009/65/EG bzw Gesellschaften, die keine OGAW darstellen, und zu möglichen Rechtfertigungsgründen bei Vorliegen einer Diskriminierung. Vorabentscheidungsersuchen VwGH 20. 9. 2023, Ro 2022/13/0014 (EU 2023/0005), ÖStZB 2023/256. Beim EuGH anhängig zu C-602/23, Finanzamt für Großbetriebe.
-USt-Schuld kraft Rechnungslegung: Vorabentscheidungsersuchen zur Frage, ob der Steuerpflichtige bei Anwendung eines falschen Steuersatzes den - zu Unrecht in Rechnung gestellten - Mehrwertsteuerbetrag schuldet, wenn ein (wenn auch nur geringer) Teil der Kunden Unternehmer sind, so dass eine Gefährdung des Steueraufkommens (infolge Geltendmachung einer überhöhten Vorsteuer) nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. Vorabentscheidungsersuchen VwGH 14. 12. 2023, Ro 2023/13/0014 (EU 2023/0009), ÖStZB 2024/23. Schlussanträge vom 19. 12. 2024 zu C-794/23, Finanzamt Österreich.
-USt-Befreiung von sonstigen Leistungen zwischen Unternehmen, die überwiegend Bank-, Versicherungs- oder Pensionskassenumsätze ausführen, soweit diese Leistungen unmittelbar zur Ausführung der genannten steuerfreien Umsätze verwendet werden, als staatliche Beihilfe gem Art 107 Abs 1 AEUV? Vorabentscheidungsersuchen des BFG. Beim EuGH anhängig zu C-460/24, Schoger.
-USt-Befreiung für Goldmünzen: Vorlagefragen iZm der Frage, ob die Aufnahme von Goldmünzen in das jährliche Verzeichnis der EU-Kommission automatisch zur Steuerbefreiung führt, unabhängig davon, ob diese Münzen die materiellen Kriterien für Anlagegold gem Art 344 RL 2006/112/EG (MwStSystRL) erfüllen. Vorabentscheidungsersuchen VwGH 24. 10. 2024, Ra 2022/16/0107 (EU 2024/0003). Beim EuGH anhängig zu T-596/24, CIT Coin Invest.
-USt-Schuld aufgrund Rechnungslegung und ig Erwerb: Eine österreichische GmbH erwarb Waren von Unternehmern aus Österreich, die grenzüberschreitend in andere EU-Mitgliedstaaten geliefert wurden; sie trat gegenüber ihren Lieferanten nicht unter einer ausländischen, sondern ihrer österreichischen Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer auf und wollte für die österreichische Umsatzsteuer aus diesen Rechnungen den Vorsteuerabzug vornehmen. Ein innergemeinschaftlicher Erwerb wurde nicht erklärt. Vorabentscheidungsersuchen VwGH 23. 10. 2024, Ra 2023/15/0003 (EU 2024/0004). Beim EuGH anhängig zu T-638/24, Finanzamt Österreich.
-Rückwirkende Änderung von verbindlichen Zolltarifauskünften? Vorabentscheidungsersuchen VwGH 30. 1. 2025, Ro 2024/16/0013 (EU 2025/0001), ÖStZB 2025/33.

1.5. Weitere neue Verfahren

Zu folgenden Vorabentscheidungsverfahren wurde das verfahrenseinleitende Schriftstück bereits beim EuGH eingereicht, die Vorlagefragen sind jedoch noch nicht abrufbar:

-C-406/24, VertretungsNetz; Vorabentscheidungsersuchen des BG Linz betr Grundrechte; beim EuGH anhängig seit 11. 6. 2024.
-C-664/24, Hypo Vorarlberg Bank; Vorabentscheidungsersuchen des BVwG betr Niederlassungsfreiheit und freier Dienstleistungsverkehr; beim EuGH anhängig seit 10. 10. 2024.
-C-14/25, Thüringer Aufbaubank; Vorabentscheidungsersuchen des OGH betr justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen; beim EuGH anhängig seit 15. 1. 2025.
-C-40/25, CRIF; Vorabentscheidungsersuchen des OLG Wien betr Datenschutz; beim EuGH anhängig seit 23. 1. 2025.
-C-189/25, Virus II; Vorabentscheidungsersuchen des BVwG; beim EuGH anhängig seit 7. 3. 2025.

2. Klagen

2.1. Klagen bzw Rechtsmittel Österreichs gegen die EU-Kommission

-T-625/22: Klage auf Nichtigerklärung der Delegierten VO (EU) 2022/1214 (Klagegründe in Bezug auf die Kernenergie und in Bezug auf fossiles Gas); anhängig seit 7. 10. 2022.
-C-59/23 P, Österreich/Kommission (Rechtsmittel gegen das Urteil EuG 30. 11. 2022, T–101/18, Österreich/Kommission, betr die von Ungarn geplante Maßnahme/Beihilferegelung/Staatliche Beihilfe für den Bau von zwei Kernreaktoren im Atomkraftwerk Paks II).
Schlussanträge vom 27. 2. 2025. Die Generalanwältin schlägt darin dem EuGH vor, dem Rechtsmittel stattzugeben und das Urteil des EuG aufzuheben. Österreich mache zu Recht geltend, dass die Kommission im Rahmen der Beurteilung der streitigen Beihilfe hätte prüfen müssen, ob die unmittelbare Vergabe des Auftrags für den Bau der neuen Reaktoren an Nizhny Novgorod Engineering mit den Unionsvorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge vereinbar ist.

2.2. Klagen gegen Österreich

-C-524/24, Italien/Österreich: Klage Italiens (eingereicht am 30. 7. 2024) betr das Nachtfahrverbot für Schwerfahrzeuge auf der A 12 Inntalautobahn, das Sektorale Fahrverbot auf der A 12, den Winterfahrverbotskalender 2023 betr die A 12 und A 13 und die Beschränkung der Anzahl der LKW, die bei Kufstein auf die A 12 einfahren dürfen (max 300 LKW/Stunde an bestimmten Tagen; „Dosierung“) – Verstoß gegen Art 34 und 35 AEUV?

3. Zurückgenommene Vorlagefragen

Aus dem Register der EuGH gestrichen wurden folgende Vorabentscheidungsersuchen:

-C-2/25, Helvetia Versicherungen: Mit Beschluss vom 19. 2. 2025, 7 Ob 39/25y, hat der OGH sein Vorabentscheidungsersuchen vom 18. 12. 2024, 7 Ob 155/24f, zurückgezogen, weil die Revision zurückgenommen wurde.
Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 36580 vom 01.04.2025