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Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert werden soll
Regierungsvorlage 28. 2. 2018, 25 BlgNR 26. GP
Gesetzwerdung bleibt abzuwarten
Um Personen mit niedrigem Einkommen wirksamer zu entlasten und damit auch den Konsum und so die österreichische Wirtschaft zu stärken, sollen ab 1. 7. 2018 die Entgeltgrenzen für den reduzierten Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei niedrigem Einkommen erhöht werden.
Die RV sieht folgende Grenzen der monatlichen Beitragsgrundlage für die reduzierten Sätze des Arbeitnehmer-Anteils des AlV-Beitrags ab 1. 7. 2018 vor:
- | bis zu € 1.648,- 0 % (derzeit bis € 1.381,-), |
- | über € 1.648,- bis € 1.798,- 1 % (derzeit über € 1.381,- bis € 1.506,-), |
- | über € 1.798,- bis € 1.948,- 2 % (derzeit über € 1.506,- bis 1.696,-). |
Ab einem Bruttmonatsentgelt von € 1.948,01 beträgt der Dienstnehmeranteil zum AlV-Beitrag weiterhin 3 % (§ 2 Abs 1 AMPFG).