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Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung – Verfahrensunterbrechung

Bearbeiter: Sabine Kriwanek / Bearbeiter: Barbara Tuma

IO: § 3, § 6, § 7

Gemäß § 7 Abs 1 IO werden alle anhängigen Rechtsstreitigkeiten, in denen der Schuldner Kl oder Bekl ist durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochen (mit Ausnahme der in § 6 Abs 3 IO bezeichneten Streitigkeiten).

Eine solche Verfahrensunterbrechung tritt auch durch die Eröffnung eines Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung ein. Die Prozessunterbrechung ist nämlich nicht bloß Folge des Dispositionsverlusts des Schuldners (§ 3 Abs 1 IO); vielmehr ist ein weiterer tragender Grund für die Prozessunterbrechung der Bedarf der Insolvenzorgane nach Orientierung über die Sach- und Prozesslage, der gerade auch im Fall der Eigenverwaltung besteht. Damit scheidet aber eine teleologische Reduktion des § 7 IO auf Insolvenzverfahren ohne Eigenverwaltung des Schuldners jedenfalls aus.

OGH 31. 1. 2022, 17 Ob 10/21a

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 32416 vom 21.04.2022