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Verordnung des Bundesministers für Arbeit, mit der der Zuschlag zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag gemäß dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz ab dem 1. Jänner 2022 festgesetzt wird (IESG-Zuschlagsverordnung)
Der Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IE) wurde mittels Verordnung des BMA ab 1. 1. 2022 von derzeit 0,20 % auf 0,10 % gesenkt.
Das aktuelle Tarifsystem (TASY) mit dem verringerten IE-Zuschlag steht trotz der äußerst kurzen Vorlaufzeit bereits ua unter folgendem Link zum Download zur Verfügung: https://tinyurl.com/Tarifsystem-IE-neu.