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Steuerliche Maßnahmen des Finanzausschusses vom 30. 11. 2021

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Information der WKO vom 30. 11. 2021

Der Finanzausschuss im Nationalrat gab am 30. 11. 2021 grünes Licht für zahlreiche Steueranpassungen. So werden etwa Essensgutscheine im Homeoffice steuerbefreit und eine pauschale Absetzbarkeit von Arbeitszimmern bei betrieblichen Einkünften eingeführt (Arbeitsplatzpauschale). Zudem wird die steuerliche Begünstigung von Schuldenerlässen auch bei außergerichtlichen Sanierungen ermöglicht und die Steuerbefreiung für außerordentliche Zuwendungen an Pfleger:nnen angehoben.

Mit einem Abänderungsantrag zum Initiativantrag 2080/A (siehe dazu bereits ARD 6776/16/2021) wurden folgende weiteren Maßnahmen eingearbeitet:

-steuerfreie Weihnachtsgutscheine bis zur Höhe von € 365,-
-steuerliche Zahlungserleichterungen, wie Stundungen
-Zeitlich befristete Wiedereinführung von Steuerbegünstigungen für Arbeitnehmer (Pendlerpauschale, SEG-Zulagen, SFN-Zuschläge) trotz Kurzarbeit, Telearbeit oder Quarantäne
-steuerfreie pauschale Reiseaufwandsentschädigungen auch im November und Dezember 2021
-Verlängerung der Umsatzsteuerbefreiung von Schutzmasken

Zu näheren Informationen siehe die Aussendung der Wirtschaftskammer vom 30. 11. 2021.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 31782 vom 02.12.2021