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Presseaussendung der WKO 5. 11. 2015, www.derhandel.at
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter für die Angestellten im Handel werden mit 1. 1. 2016 in der Gehaltstafel A, im Gehaltsgebiet A um 1,55 % erhöht und kaufmännisch auf volle Euro gerundet. Die sich daraus ergebende euromäßige Erhöhung wird auf alle anderen Gehaltstafeln übertragen. Bestehende Überzahlungen bleiben (centgenau) aufrecht.
Die Lehrlingsentschädigungen der Gehaltstafel A, Gehaltsgebiet A werden ebenfalls um 1,55 % erhöht (euromäßige Übertragung auf alle anderen Gehaltstafeln).
Das Thema der erweiterten Anrechnung von Karenzzeiten für alle dienstzeitabhängigen Ansprüche wird im Rahmen der Gespräche über die Entwicklung des neuen Gehalts- und Beschäftigungsgruppenschemas behandelt werden.