Im vorliegenden Beitrag werden die Änderungen/Ergänzungen des 1. LStR-Wartungserlasses 2008 (GZ BMF-010222/0157-VI/7/2008 vom 4. 7. 2008) nach Art einer Checkliste zusammengefasst, wobei einerseits auf Vollständigkeit, andererseits auf Kürze Bedacht genommen wird.
Im Rahmen der "1. laufenden Wartung 2008" der Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR 2002) wurden vor allem die gesetzlichen Änderungen des Abgabensicherungsgesetzes 2007, die Reisekosten-Novelle 2007, sonstige gesetzliche Maßnahmen, einige höchstgerichtliche Entscheidungen sowie wesentliche Aussagen des Salzburger Steuerdialogs 2007 in die LStR 2002 eingearbeitet. Die LStR 2002 idF dieses Wartungserlasses sind ab 1. Jänner 2008 generell anzuwenden. Bei Lohnsteuerprüfungen für vergangene Lohnzahlungszeiträume und auf offene Veranlagungsfälle sind sie insoweit anzuwenden, als nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen, Verordnungen oder günstigeren Regelungen in den Lohnsteuerrichtlinien Gültigkeit haben.
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