Wichtige Zinssätze:
Anmerkung zur Berechnung der Zinssätze: Die vom Basiszinssatz abhängigen gesetzlichen Zinssätze liegen meist eine bestimmte Zahl an Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Durch § 1 Abs 1a 1. Euro-JuBeG idF BGBl I 2013/51 ist klargestellt, dass Zinssätze, deren Höhe unmittelbar oder mittelbar vom Basiszinssatz bestimmt wird, nicht unter null sinken können.
Lohnpfändung - unpfändbare Freibeträge: