(Laudacher, SWI 6/2008, 259)
Während § 10 Abs 1 KStG Gewinnanteile an inländischen Kapitalgesellschaften von der Körperschaftsteuer befreit, sind Dividenden aus ausländischen Minderheitsbeteiligungen nicht begünstigt. Nach Ansicht des VwGH vom 17. 4. 2008, 2008/15/0064, liegen keine Rechtfertigungsgründe vor, sodass der Regelung des § 10 Abs 2 KStG die Kapitalverkehrsfreiheit des Art 56 Abs 1 EG entgegenstehe. Da bei der Verdrängung nationalen Rechts das gelindeste Mittel anzuwenden sei, um den gemeinschaftsrechtskonformen Zustand herzustellen, gehe die Anrechnungsmethode der Befreiungsmethode zwingend vor.
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