Steuerrecht aktuell

§ 10a KStG: Passiveinkünfte bei niedrig besteuerten Auslandsaktivitäten

Priv.-Doz. Dr. Christoph Marchgraber / DDr. Hans Zöchling

Die Anti-Tax Avoidance Directive (ATAD)1 verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung zahlreicher Maßnahmen, die von der OECD in den 2015 finalisierten Reports zu den einzelnen Punkten des BEPS-Aktionsplans2 vorgeschlagen und in weiterer Folge von der EU - ergänzt um weitere Maßnahmen3 - aufgegriffen wurden. Mit dem derzeit als Regierungsvorlage vorliegenden Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018)4 hat sich die Regierung dieser Aufgabe nunmehr angenommen. Der darin enthaltene Entwurf eines § 10a KStG gehört wohl zu den steuerpolitisch brisantesten und legistisch herausforderndsten Inhalten des JStG 2018. Immerhin soll damit die steuerliche Beurteilung von Passiveinkünften bei niedrig besteuerten Auslandsaktivitäten von in Österreich steuerpflichtigen Körperschaften auf neue Beine gestellt werden. Um einen ersten Eindruck zu verschaffen, wird in diesem Beitrag auf die Hintergründe, Inhalte und ausgewählte Zweifelsfragen des § 10a KStG eingegangen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2018/504

21.08.2018
Heft 13-14/2018
Autor/in
Christoph Marchgraber

Priv.-Doz. Dr. Christoph Marchgraber ist Partner bei der KPMG in Wien.

Hans Zöchling

DDr. Hans Zöchling ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Er war viele Jahre Partner bei KPMG in Wien. Er ist Vorsitzender der Arbeitsgruppe Körperschaftsteuer des Fachsenats für Steuer- und Sozialrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.