Der VfGH hat in einem von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und der Ärztekammer unterstützten Verfahren mit Beschluss vom 12. Juni 2006,B-3334/05-11, hinsichtlich des Ausschlusses der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§ 22 EStG) von der Begünstigung für nicht entnommene Gewinne gem § 11a EStG ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet. Eine Aufhebung dieser nach Ansicht des VfGH offensichtlich dem Gleichheitsgrundsatz widersprechenden Einschränkung ist daher sehr wahrscheinlich. Verfassungsrechtlich unbedenklich ist hingegen die Einschränkung auf bilanzierende Steuerpflichtige. Die Bedeutung des Gesetzesprüfungsverfahrens wird dadurch relativiert, dass der Gesetzgeber die bisherige Benachteiligung der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit ab der Veranlagung 2007 durch den neuen Freibetrag für investierte Gewinne (§ 10 EStG idF KMU-Förderungsgesetz 2006, BGBl I 2006/101) teilweise wieder ausgeglichen hat.
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