Steuerrecht aktuell

§ 11a EStG (Begünstigung für nicht entnommene Gewinne): VfGH prüft Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der selbstständigen Einkünfte

WP Prof Dr Karl E Bruckner

Der VfGH hat in einem von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und der Ärztekammer unterstützten Verfahren mit Beschluss vom 12. Juni 2006,B-3334/05-11, hinsichtlich des Ausschlusses der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§ 22 EStG) von der Begünstigung für nicht entnommene Gewinne gem § 11a EStG ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet. Eine Aufhebung dieser nach Ansicht des VfGH offensichtlich dem Gleichheitsgrundsatz widersprechenden Einschränkung ist daher sehr wahrscheinlich. Verfassungsrechtlich unbedenklich ist hingegen die Einschränkung auf bilanzierende Steuerpflichtige. Die Bedeutung des Gesetzesprüfungsverfahrens wird dadurch relativiert, dass der Gesetzgeber die bisherige Benachteiligung der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit ab der Veranlagung 2007 durch den neuen Freibetrag für investierte Gewinne (§ 10 EStG idF KMU-Förderungsgesetz 2006, BGBl I 2006/101) teilweise wieder ausgeglichen hat.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2006/792

15.09.2006
Heft 18/2006
Autor/in
Karl Bruckner

Prof. Dr. Karl E. Bruckner war Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Geschäftsführer und Partner der BDO Austria GmbH, Wien, Vizepräsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder sowie Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der KWT.