Artikelrundschau / Einkommensteuer (allgemein)

15 Tage sind "kurze Zeit"

(Blasina, SWK 19/2012, S. 869)

Gemäß § 19 Abs 1 und 2 EStG ist bei regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen und Ausgaben nicht der Zu- bzw Abfluss entscheidend, sondern die wirtschaftliche Zuordnung, wenn der Geldfluss kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres stattgefunden hat. Wie viele Tage der Begriff "kurze Zeit" umfasst, sei strittig.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2012/819

25.09.2012
Heft 18/2012
Autor/in
Franz Proksch

Mag. Franz Proksch ist Fachexperte im bundesweiten Fachbereich Lohnsteuer des BMF.

Christa Lattner

Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.