(Schneider, taxlex 4/2009, S. 139)
Das Ende einer Steuerbefreiung bewirkt den Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht. In diesem Zusammenhang ordnet § 18 Abs 2 KStG im Rahmen der zu erstellenden Eröffnungsbilanz den Ansatz der AK bei Grund und Boden an, wenn dieser innerhalb der letzten 10 Jahre angeschafft wurde. Für die Einlagenbewertung wurde dieser Rückgriff auf die AK mit Ende 2006 aufgegeben. Es stelle sich die Frage, ob nicht auch § 18 Abs 2 KStG so wie § 6 Z 5 EStG hins dieses Gesichtspunktes zu adaptieren wäre. Der Begutachtungsentwurf zum AbgÄG 2009 greift diese Problemstellung auf. Es bleibe jedoch übergeordnet die Frage bestehen, welcher Bewertungsmaßstab in § 18 Abs 2 KStG generell zur Anwendung kommen soll.
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