Im Rahmen der „2. laufenden Lohnsteuerrichtlinien-Wartung 2006“ wurden die wesentlichen Aussagen des Lohnsteuerprotokolls 2006, Aussagen im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Sachverhalten sowie Änderungen bzw Klarstellungen durch höchstgerichtliche Entscheidungen in die LStR 2002 eingearbeitet. Vor allem war eine Anpassung aufgrund der Aufhebung der Ausnahmebestimmung für Erwachsenenbildungseinrichtungen im § 25 Abs 1 Z 5 EStG 1988 durch den VfGH notwendig. Im Folgenden werden die wesentlichen Punkte aus dem Wartungserlass dargestellt.
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