Im vorliegenden Beitrag werden die Änderungen/Ergänzungen des 2. LStR-Wartungserlasses 2008 (GZ BMF-010222/0248-VI/7/2008 vom 10. 12. 2008) nach Art einer Checkliste zusammengefasst, wobei einerseits auf Vollständigkeit, andererseits auf Kürze Bedacht genommen wird.
Im Rahmen der "2. laufenden Wartung 2008" der Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR 2002) wurden gesetzliche Maßnahmen, wesentliche höchstgerichtliche Entscheidungen, bedeutende Aussagen des Salzburger Steuerdialogs 2008 und die Änderung der Sachbezugs(werte)verordnung in die LStR 2002 eingearbeitet. Die LStR 2002 idF dieses 2. Wartungserlasses sind ab 1. Jänner 2009 generell anzuwenden. Bei Lohnsteuerprüfungen für vergangene Lohnzahlungszeiträume und auf offene Veranlagungsfälle sind sie insoweit anzuwenden, als nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen, Verordnungen oder günstigere Regelungen in den Lohnsteuerrichtlinien Gültigkeit haben.
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