Steuerrecht

2005: Umstellung auf IAS

David Grünberger

Das Europäische Parlament hat zusammen mit dem Rat die Verordnung über die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards verabschiedet: Für Geschäftsjahre, die ab dem 1. 1. 2005 beginnen, haben alle börsenotierten Unternehmen Konzernabschlüsse nach IAS aufzustellen. Dagegen bleibt die Einführung der IAS für den Einzelabschluss den Mitgliedstaaten überlassen. Im Folgenden ist der Verordnungstext auszugsweise wiedergegeben; die Verordnung ist mit ihrer Verlautbarung unmittelbar geltendes Recht und bedarf keiner Umsetzung durch den nationalen Gesetzgeber.

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Artikel-Nr.
RdW 2002/429

15.07.2002
Heft 7/2002
Autor/in
David Grünberger

Dr. David Grünberger, CPA leitet die Sektion Aufsichtspolitik und Rechnungslegung in der Europäischen Zentralbank in Frankfurt a.M. Seine Sektion koordiniert die inhaltliche Ausrichtung der Bankenaufsicht in der Eurozone. Als Mitglied des IFRS Advisory Council berät er das IASB und das ISSB beim Standardsetting, ferner ist er Mitglied der Accounting-Arbeitsgruppen im Baseler Ausschuss.