Steuerrecht aktuell

§ 212a Abs 2 lit a BAO - Erfolgsaussichten der Bescheidbeschwerde

Dr. Franz Althuber, LL.M.

Gemäß § 212a Abs 2 lit a BAO sind Anträge auf Aussetzung der Einhebung dann nicht zu bewilligen, wenn "die Beschwerde nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheint". Wenngleich sich schon aus dem Telos der abgabenrechtlichen Aussetzungsbestimmungen ergibt, dass diese Einschränkung nur in Ausnahmefällen zur Anwendung gelangen soll, wird sie in der Praxis seitens der Abgabenbehörden doch immer wieder als (untaugliches) Mittel zur vorgreifenden Beschwerdeentscheidung herangezogen. Der nachfolgende Beitrag analysiert die Voraussetzungen, unter denen ein Aussetzungsantrag gemäß § 212a Abs 2 lit a BAO abgewiesen werden darf.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ÖStZ 2016/885

12.12.2016
Heft 23/2016
Autor/in
Franz Althuber
Dr. Franz Althuber, LL.M. ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der auf Steuerverfahren, Finanzstrafrecht und Managerhaftung spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei ALTHUBER SPORNBERGER & PARTNER. Seine fachlichen Schwerpunkte liegen in der Beratung und Vertretung von Unternehmen und Geschäftsleitern in allen Bereichen des streitigen Steuerrechts, in steuer- und gesellschaftsrechtlichen Haftungsverfahren, in Finanzstrafverfahren sowie in Beschwerde- und Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzgericht und den Höchstgerichten (VwGH, VfGH). Er ist Autor zahlreicher Fachpublikationen, Lehrbeauftragter sowie Dozent für Finanzstrafrecht an der Universität Wien und für Steuerrecht an der Universität Innsbruck.