Durch das Jahressteuergesetz 2018 wird der steuerliche Missbrauch modifiziert: Die Änderungen sollen sicherstellen, dass Österreich den europarechtlichen Anforderungen der ATAD entspricht. Warum nicht bereits 2015 die gleichlautende Missbrauchsbestimmung der Mutter-Tochter-Richtlinie umgesetzt wurde,1 ist nicht die einzig offene Frage. Dieser Beitrag stellt § 22 BAO dem europarechtlichen Missbrauchstatbestand (Art 6 ATAD) und dessen geplanter Umsetzung gegenüber.
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