Steuerrecht

25 % Körperschaftsteuer bedingt 40 % (44 %) ESt-Höchststeuersatz

o.Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt

Der neue Körperschaftsteuersatz von 25 % bedingt aufgrund des Endbesteuerungsgesetzes einen Höchststeuersatz in der Einkommensteuer von 40 %. Ansonsten ergibt sich eine sachlich nicht zu rechtfertigende Besserstellung der Körperschaften gegenüber natürlichen Personen um rund 15 %. Eine Alternative, die das Budget kaum belasten würde, wären 44 % - allerdings müsste dann das Endbesteuerungsgesetz geändert werden.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2005/152

15.02.2005
Heft 2/2005
Autor/in
Werner Doralt

em. o.Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrt an der Universität Wien Finanzrecht.