Wirtschaftsrecht

§ 25 TKG: Alte Fragen, keine neuen Probleme

Univ.-Prof. Dr. Martin Spitzer

§ 25 TKG über die Änderung von Telekommunikations-Verträgen ist eine für dieses Massengeschäft praktisch höchst bedeutende Norm, die immer wieder Gegenstand rechtswissenschaftlicher Diskussion und höchstgerichtlicher Entscheidungen war. Die zwischenzeitig im Wesentlichen eingekehrte Ruhe auf der bis vor Kurzem als gesichert empfundenen Basis einer über ein Jahrzehnt herausgebildeten Judikatur zu Vertragsänderungen im Telekomgeschäft ist durch ein aktuelles Verbandsklageverfahren allerdings gestört worden.1

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Artikel-Nr.
RdW 2018/369

21.08.2018
Heft 8/2018
Autor/in
Martin Spitzer

Univ.-Prof. Dr. Martin Spitzer ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Zivilverfahrensrecht an der WU Wien. Seine Schwerpunkte sind neben dem Kreditsicherungs- und Insolvenzrecht das Vertragsrecht, Schadenersatzrecht, Erbrecht und das Zivilverfahrensrecht.

Publikationen:
Perner/Spitzer/Kodek, Lehrbuch Bürgerliches Recht, 7. Auflage (2022); Beweisrecht (gemeinsam mit Wilfinger, 2020); Vertragslücken im österreichischen und europäischen Recht, ÖJZ 2020, 761–774; Änderung der Rechtslage und nachvertragliche anwaltliche Pflichten, EF-Z 2020/26 (gemeinsam mit P. Gruber); Bereicherungsrecht und GoA in KBB, 6. Auflage (2020); Das Bankgeheimnis, in Bollenberger/Oppitz, Bankvertragsrecht I (2019) 391–553; Human Rights, Global Supply Chains, and the Role of Tort, JETL 2019, 95–107.